LärmSCHUTZ

Lärmaktionsplanung

Mit der Richtlinie 2002/49/EG des europäischen Parlaments und des Rats vom 25.06.2002 über die Bewertung und die Bekämpfung von Umgebungslärm (Umgebungslärmrichtlinie) wurden von der EU neue Wege zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm eingeleitet. Ziel ist es, ein gemeinsames Konzept festzulegen, um schädliche Auswirkungen durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern. Die Richtlinie sieht dabei ein zweistufiges Verfahren vor. Nach einer Ermittlung der Umgebungslärmpegel und den daraus resultierenden Betroffenheiten sind daran anschließend geeignete Maßnahmen zur Geräuschminderung in Lärmaktionsplänen zusammenzustellen. Grundsätzlich dient die Lärmaktionsplanung zur Information der Öffentlichkeit über die Lärmsituation vor Ort. Sie ist in Wörth am Rhein als Chance zu verstehen, langfristig die Lebensqualität zu erhalten bzw. zu verbessern und die Attraktivität der Gemeinde zu erhöhen.

National umgesetzt in der Bundesrepublik Deutschland wurde die Umgebungsrichtlinie im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG - Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm vom 24. Juni 2005) in § 47a-f des BImSchG (6. Teil: Lärmminderungsplanung) und der Verordnung über Lärmkartierung (34. BImSchV), 6. März 2006. Die Aufstellung von Lärmaktionsplänen obliegt den jeweils betroffenen Kommunen.

Die detaillierten rechtlichen Vorgaben und die Erforderlichkeit der Lärmaktionsplanung sind in Kap. 2 des Erläuterungsberichts und der Anlage 2 ausführlich dargestellt. Im Kap. 3 sind die Grundlagen der Lärmkartierung beschrieben, insbesondere die zugrundegelegten emissionsrelevanten Parameter. Die Ergebnisse der Lärmkartierung werden in Kap. 4 dargestellt. Das Kap. 5 beschreibt das Instrument der Lärmaktionsplanung. Aufgezeigt werden Verfahren, Planungsziele, Nutzen, mögliche Maßnahmen der Lärmminderung und die Öffentlichkeitsbeteiligung.

Grundsätzlich dient die Lärmaktionsplanung zur Information der Öffentlichkeit über die Lärmsituation vor Ort. Weiterhin sollen mit den Lärmaktionsplänen Strategien entwickelt werden, um den Lärm effektiv für die Bevölkerung von Wörth am Rhein zu verringern. Ruhige Gebiete sollen gegen eine Zunahme des Lärms geschützt werden. Die Rechtfertigung der Lärmaktionsplanung liegt darin, Lärmprobleme zu regeln und gesundheitlichen und wirtschaftlichen Nutzen für die Bevölkerung von Wörth zu erhalten. Neben geringeren Gesundheitskosten ergeben sich durch die Ergebnisse der Lärmaktionsplanung langfristig höhere Immobilienwerte und letztendlich Steuereinnahmen. Insgesamt soll die Lärmaktionsplanung einen Beitrag zur Steigerung der Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger leisten.

Die Lärmkartierung und die Lärmaktionsplanung, sowie die dafür notwendige, sehr ausführliche Untersuchung der städtischen Gegebenheiten wurde durch das beauftragte Ingenieurbüro Koehler&Leutwein, Karlsruhe erstellt.

In der gemeinsamen öffentlichen Sitzung des Stadtrats und aller Ortsbeiräte am 09.10.2018 wurde die Lärmkartierung und der Lärmaktionsplan als Entwurf durch das Büro Koehler & Leutwein vorgestellt. Hierzu beantwortete Herr Koehler Fragen aus den Reihen der Gremien. Danach nahmen der Stadtrat und die Ortsbeiräte den bisherigen Sachstand (Entwurf) der Lärmaktionsplanung zustimmend zur Kenntnis und beschlossen einstimmig, die formelle Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange durchzuführen.

Zum Entwurf des Lärmaktionsplans wurde im Zeitraum von 10.10.2018 bis 09.11.2018 die Öffentlichkeitsbeteiligung und gleichzeitig die Anhörung der Träger öffentlicher Belange durchgeführt.

Während der Offenlage machten einige Bürger und Bürgerinnen davon Gebrauch, unter den auf der Internetseite der Stadt zum Lärmaktionsplan angegebenen Ansprechstellen, telefonisch Auskunft zu erbeten und auch auf Lärmprobleme außerhalb der im Lärmaktionsplan zu behandelnden Quellen (z.B. Gewerbelärm) aufmerksam zu machen. Es wurden keine schriftlichen Stellungnahmen eingereicht.

Im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurden nicht von allen angeschriebenen Institutionen Stellungnahmen abgegeben. Die im Entwurf zum Lärmaktionsplan aufgeführten Maßnahmen wurden nicht abgelehnt und um weitere Beteiligung bei einer Umsetzung von Maßnahmen gebeten. Betreffend der Überschreitung von Lärmsanierungswerten wurden in der Synopse weitere Erläuterungen gegeben und im Ergebnis der Entwurf zum Lärmaktionsplan bezüglich der Verfahrensbeschreibung und der Beschreibung der Ergebnisse der Beteiligungen redaktionell überarbeitet. Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen wurde bei der Maßnahmenbeschreibung keine Änderung vorgenommen.

Der endgültige Lärmaktionsplan wird nach Beschluss durch den Stadtrat am 18.12.2018 hier auf der Homepage der Stadt für alle bereitgestellt.

UNTERSUCHUNG LÄRMSCHUTZWÄNDE

Im Rahmen der Lärmaktionsplanung Wörth am Rhein (2017-2018) wurden unterschiedlich hohe Lärm-Immissionen durch die A 65 im Bereich Dorschberg, die B 9 entlang Alt-Wörth und die B 10 bei Maximiliansau festgestellt, die jedoch nicht in größerem räumlichen Umfang die damaligen Auslösewerte der Lärmsanierung überschritten. Somit bestand für den Landesbetrieb Mobilität (LBM) als Straßenbaulastträger kein Anlass, lärmmindernde Maßnahmen, z.B. in Form von aktivem Schallschutz durch neue Lärmschutzwände zu prüfen. 

Der Stadtrat hat deswegen in seiner Sitzung im Sept. 2018 beschlossen die Errichtung von Schallschutzwänden an den betroffenen Straßenabschnitten auf freiwilliger Basis (d.h. auf eigene Kosten) in Erwägung zu ziehen und, nach der Offenlage und dem Abschluss des Lärmaktionsplans, eine Untersuchung durchführen zu lassen. 

Das Ingenieurbüro Köhler und Leutwein, Karlsruhe hat als Ergänzung zur Beauftragung der Lärmaktionsplanung diese Untersuchung bearbeitet, wobei zunächst das Lärmminderungspotential solcher Bauwerke in verschiedenen Höhen, Längen und Lagen geprüft werden sollte. Durch eine Änderung der Lärmauslösewerte durch die Bundesregierung im Sommer 2020 wurde die im Frühjahr 2020 fertig gestellte Untersuchung nochmals überarbeitet. 

Diese aktuelle Untersuchung wurde am 04.05.2021 durch das Büro Koehler und Leutwein im Stadtrat vorgestellt. 

Untersucht wurde der mögliche Bau von Lärmschutzwänden entlang der A65, B10 und B9 mit jeweils unterschiedlichen Längen und zusätzlich in zwei unterschiedlichen Höhen (2 und 4m). Dabei wurde z.B. auch die unterschiedliche Topografie (Tieflage A65, Hochlagen B9, B10) berücksichtigt. Generell sind die höheren und längeren Schutzwände am wirkungsvollsten, zugleich sind diese in der Herstellung auch am teuersten.

Erhebliche Lärmminderungen wären flächig auf dem Dorschberg und im Altort Wörth erreichbar, geringere Minderungen sind in Teilen Maximiliansaus erzielbar – teilweise bis zu einer Halbierung des Lärms von A65, B9 und etwas weniger an der B10. Die voraussichtlichen Baukosten (Stand 2019) für die größte Variante für alle drei Bereiche liegen zusammen bei ca. 8,5 Mio. Euro netto.

Um Kosten zu sparen und Synergien zu generieren hat die Verwaltung Gespräche mit einem Energieversorger und Fachplanern aufgenommen. Gemeinsam wird geprüft, die die großen Flächen der Lärmschutzwände mit Photovoltaik zur Stromgewinnung zu beplanken. Pachteinnahmen für die Anbringung der PV-Module könnten als Einnahmen den finanziellen Aufwand für die Baukosten reduzieren. Ob dieser Vorschlag realisierbar ist, wird geprüft.

Machbarkeitsstudie Lärmschutzwände mit Photovoltaik

Wie in der o.g. Stadtratssitzung vom 04.05.2021 beschlossen, sollte die Möglichkeit der Aufnahme von Photovoltaik auf den Lärmschutzwänden überprüft werden, um hier finanzielle Einnahmen z.B. aus Verpachtung / Stromeinspeisung zu generieren und somit auch die Baukosten zu refinanzieren.

Für diese Untersuchung wurde, nach Ausschreibung, das Fachingenieurbüro Treiber Umweltconsulting aus Potsdam beauftragt.

Das Ingenieurbüro hat in einer sehr ausführlichen Machbarkeitsstudie zum einen die Lärmminderungspotentiale weitergehend untersucht, als auch die Möglichkeiten einer zusätzlichen photovoltaischen Nutzung mit Angaben zu den Kosten und den möglichen elektrischen und monetären Erträgen dargestellt. 

In einer öffentlichen Informationsveranstaltung hat der dafür beauftragte Ingenieur am 05.07.2022 in der Festhalle ausführlich berichtet und viele Fragen aus der zahlreich erschienenen Bürgerschaft beantwortet.

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