Der Stadtrat ist die Vertretung der Bürger der Stadt Wörth am
Rhein. Er legt die Grundsätze für die Verwaltung der Stadt fest und beschließt
über alle Selbstverwaltungsangelegenheiten der Gemeinde, soweit er die
Entscheidung nicht einem Ausschuss übertragen hat oder soweit nicht der
Bürgermeister kraft Gesetzes zuständig ist oder der Stadtrat ihm bestimmte
Angelegenheiten zur Entscheidung übertragen hat. Der Stadtrat tagt regelmäßig.
Die Tagesordnungen werden öffentlich bekannt gemacht.
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