Richtlinie zur Förderung des Klimaschutzes






Der Stadtrat hat die Richtlinie zur Förderung des Klimaschutzes der Stadt Wörth am Rhein beschlossen. Mit der Richtlinie werden private und gewerbliche Klimaschutzmaßnahmen gefördert.

Folgende Punkte sind im Förderprogramm enthalten: 

1.    Fassadenbegrünung
Die Stadt fördert die Realisierung von Fassadenbegrünung im privaten und gewerblichen Bereich, sofern es sich nicht um baurechtlich zu erfüllende Auflagen handelt. Gefördert werden die Anschaffungskosten für förderfähiges Pflanzenmaterial, Kletterhilfen am Gebäude und Befestigungsmaterial (anrechenbare Kosten). Die Höhe der Zuwendung beträgt 50 Prozent der anrechenbaren Kosten, höchstens jedoch 500 EUR. Lohnkosten (bei Ausführung durch Fachfirma) sowie Eigenleistungen sind nicht zuwendungsfähig.

2.    Extensive Dachbegrünung
Die Stadt fördert die Realisierung von extensiven Dachbegrünungen im privaten Bereich, sofern es sich nicht um baurechtlich zu erfüllende Auflagen handelt. Förderfähig sind die Mehrkosten zu einem konventionellen Dachaufbau. Gefördert werden gegen Rechnungsvorlage die Anschaffungskosten für Substrat und Pflanzen (anrechenbare Kosten). Die Höhe der Zuwendung beträgt 50 Prozent der anrechenbaren Kosten, höchstens jedoch 2.500 EUR. Bei Geschosswohnungsbauten (ab 4 Wohneinheiten) kann der Maximalbetrag auf 4.500 EUR angehoben werden. Lohnkosten (bei Ausführung durch Fachfirma) sowie Eigenleistungen sind nicht zuwendungsfähig. Pro Grundstück bzw. Gebäudeeinheit wird eine einmalige Zuwendung gewährt. 

3.    Entsiegelung von Flächen
Die Stadt Wörth fördert die Entsiegelung von Flächen im privaten und gewerblichen Bereich. Die vollständig zu entsiegelnde Fläche muss zusammenhängend mindestens 10 m² betragen. Die Zuwendung beträgt 15 EUR/m² entsiegelter Fläche, höchstens jedoch 1.500 EUR. Ein Nachweis der Flächengröße ist vom Antragsteller zu erbringen. Vollständige Entsiegelung heißt, dass nach Entfernen der vorhandenen Befestigung keine Pflasterung oder sonstige Befestigung sowie keine Abdeckung mit Schotter, Kies, Folie, Vlies o.ä. erfolgt, sondern diese Fläche dauerhaft offengehalten wird und Regen- und Sickerwasser aufnehmen und in den Untergrund ableiten kann. Idealerweise ist eine Begrünung der Fläche anzustreben. Lohnkosten (bei Ausführung durch Fachfirma) sowie Eigenleistungen sind nicht zuwendungsfähig.

4.    Rückbau von Schottergärten
Die Stadt Wörth fördert den Rückbau von Schottergärten im privaten Bereich. Die rückgebaute Fläche muss zusammenhängend mindestens 10 m² betragen. Die Zuwendung beträgt für den Rückbau von Schotterflächen 15 EUR/m² rückgebauter Fläche, höchstens jedoch 1.500 EUR. Ein Nachweis der Flächengröße ist vom Antragsteller zu erbringen. Voraussetzung für die Gewährung des Zuschusses ist, dass nach Entfernen des Schotters und evtl. vorhandener Abdichtungsfolien diese Fläche mit mindestens 50% Stauden und/oder Gehölzen dauerhaft begrünt und gärtnerisch genutzt wird. Lohnkosten (bei Ausführung durch Fachfirma) sowie Eigenleistungen sind nicht zuwendungsfähig.

5.    Baumpatenschaften
Die Stadt Wörth fördert die Pflanzung von Bäumen auf Privatgrundstücken. Gefördert werden gegen Rechnungsvorlage die Anschaffungskosten für bestimmte Obst- und Laubbäume. Die Bäume sind als Hochstamm (Astansatz ab 1,80 m Höhe) mit einem Stammumfang von mind. 7 cm, gemessen in 1 m Höhe zu pflanzen. Die Höhe der Förderung beträgt pro Baum maximal 100 EUR. Für die Übernahme der Baumpatenschaft ist zusätzlich ein Patenschaftsvertrag mit der Stadt Wörth zu schließen. Lohnkosten (bei Ausführung durch Fachfirma), Anschaffungskosten für Dünger, Erden, Bindematerial, Baumpfähle u.ä. sowie Eigenleistungen sind nicht zuwendungsfähig.

Die unterschriebenen Anträge können schriftlich an die Stadtverwaltung Wörth oder per E-Mail an  gesendet werden.

Die gesamte Klimaschutzrichtlinie finden Sie hier: Klimaschutzrichtlinie
Das Förderprogramm im Überblick finden Sie hier: Förderprogramm

Das Verfahren für die Baumpatenschaften wird zunächst in der bestehenden Form fortgeführt. Antragsformular, Infoblatt, Patenschaftsvertrag und eine Liste der „Klimabäume“ sind hier zu finden:

Für alle übrigen Punkte aus der Richtlinie gilt folgender Verfahrensablauf: 

1.    Antragsstellung:
Die unterschriebenen Anträge können schriftlich an die Stadtverwaltung Wörth oder per E-Mail an  gesendet werden.

Die Antragsformulare finden Sie hier:

2.    Antragsprüfung:
Prüfung des Antrags durch die Verwaltung. 

3.    Bewilligung (Zuwendungsbescheid):
Nach Prüfung des Antrages ergeht ein Zuwendungsbescheid, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind und der Antrag vollständig ist. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht auch bei Vorliegen der Voraussetzungen nicht.

4.    Verwendungsnachweis:
Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt nach Fertigstellung der Maßnahme gegen Vorlage des Verwendungsnachweises bzw. der rechnungsbegründenden Unterlagen.
Der unterschriebene Verwendungsnachweis kann schriftlich an die Stadtverwaltung Wörth oder per E-Mail an die oben genannten Adressen gesendet werden.
Den Verwendungsnachweis finden Sie hier: 

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