Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Stadtverwaltung Wörth am Rhein, Mozartstraße 2, 76744 Wörth am Rhein, ist bemüht, ihre Webseiten und mobilen Anwendungen im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates (1) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseiten und die mobilen Anwendungen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseiten und mobilen Anwendungen sind wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen nur teilweise mit der BITV RP Barrierefreiheit vereinbar. 

Nicht barrierefreie Inhalte:

  • Sie verfügt nicht über eine Version in leichter Sprache
  • Sie verfügt nicht über eine Version in Gebärdensprache
  • Sie verfügt nicht über eine Vorlesefunktion (Readspeaker)
  • Dokumente sind aufgrund ihrer Dateiformate zum Teil nicht barrierefrei abrufbar. Gleiches gilt für Videos.

Das Abwägungsverfahren nach § 4 BITV RP und Artikel 5 Abs. 2 der RICHTLINIE (EU) 2016/2102 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 26. Oktober 2016 wurde durchgeführt. Die Abwägung hat ergeben, dass ein Nachpflegen der Funktionen bei der aktuell bestehenden Webseite unwirtschaftlich ist, weil hohe Kosten hierfür entstehen würden.

Bei dem bevorstehenden Relaunch der Webseite werden die aus Sicht der Dienststelle fehlenden barrierefreien Elemente im Ausschreibungsverfahren mit einbezogen.

Bis zum Relaunch der Webseite der Stadtverwaltung Wörth am Rhein wird kontinuierlich an vertretbaren und leistbaren Maßnahmen zur Optimierung der Barrierefreiheit gearbeitet.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 02.03.2023 erstellt.

Eine tatsächliche Bewertung der Vereinbarkeit der Website/mobilen Anwendung mit den Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102' wurde in Form einer von der öffentlichen Stelle durchgeführten Selbstbewertung erbracht.

Feedback und Kontaktangaben

Feedback zur Barrierefreiheit der Webseiten www.woerth.de richten Sie bitte an:

E-Mail: 

Durchsetzungsverfahren

Gemäß § 3 Abs. 1 BITV RP ist für das Durchsetzungsverfahren der oder die Landesbeauftragte für die Belange behinderter Menschen des Landes Rheinland-Pfalz zuständig.

Kontakt:

Landesbeauftragte/r für Menschen mit Behinderung
Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz
Bauhofstraße 9
55116 Mainz
Tel.: 06131 165342
Fax: 06131 16175342
E-Mail: 

Homepage: https://inklusion.rlp.de

Schlichtungsstelle BGG

Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen ist eine Schlichtungsstelle gem. § 16 BGG eingerichtet worden.

Per Antrag kann hier ein Schlichtungsverfahren eingeleitet werden.

Die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und Trägern öffentlicher Gewalt zum Thema Barrierefreiheit außergerichtlich beizulegen. Anders als viele Gerichtsverfahren sind Schlichtungsverfahren kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Dabei geht es nicht in erster Linie darum, Gewinner oder Verlierer zu finden, sondern gemeinsam mit Hilfe der Schlichtungsstelle den Konflikt zu lösen.

Näheres zum Ablauf des Schlichtungsverfahrens finden Sie hier.

Diese Webseite verwendet Cookies. Cookies werden zur Benutzerführung und Webanalyse verwendet und helfen dabei, diese Webseite besser zu machen. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung. Mit der Nutzung dieser Webseite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.