Die Stadt fördert die Realisierung von Fassadenbegrünung im privaten und gewerblichen Bereich, sofern es sich nicht um baurechtlich zu erfüllende Auflagen handelt. Gefördert werden die Anschaffungskosten für förderfähiges Pflanzenmaterial, Kletterhilfen am Gebäude und Befestigungsmaterial (anrechenbare Kosten). Die Höhe der Zuwendung beträgt 50 Prozent der anrechenbaren Kosten, höchstens jedoch 500 EUR. Lohnkosten (bei Ausführung durch Fachfirma) sowie Eigenleistungen sind nicht zuwendungsfähig.
Die unterschriebenen Anträge können schriftlich an die Stadtverwaltung Wörth oder per E-Mail
an gesendet werden.
Der Verfahrensablauf für die Förderung von Fassadenbegrünung läuft wie folgt ab:
1. Antragsstellung:
Die unterschriebenen Anträge können schriftlich an die Stadtverwaltung Wörth oder per E-Mail an
gesendet werden.
Das Antragsformular finden Sie hier:
2. Antragsprüfung:
Prüfung des Antrags durch die Verwaltung.
3. Bewilligung (Zuwendungsbescheid):
Nach Prüfung des Antrages ergeht ein Zuwendungsbescheid, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind und der Antrag vollständig ist. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht auch bei Vorliegen der Voraussetzungen nicht.
4. Verwendungsnachweis:
Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt nach Fertigstellung der Maßnahme gegen Vorlage des Verwendungsnachweises bzw. der rechnungsbegründenden Unterlagen.
Der unterschriebene Verwendungsnachweis kann schriftlich an die Stadtverwaltung Wörth oder per E-Mail an die oben genannten Adressen gesendet werden.
Den Verwendungsnachweis finden Sie hier:
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Ann-Kathrin Busath, Telefon 07271-131-610,
E-Mail , Artur Henigin, Telefon 07271-131-611, E-Mail: ,
oder Achim Heck, Telefon 07271-131-614, E-Mail: .
Informationen zu Fassadenbegrünung finden Sie von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen unter:
Fassadenbegrünung | Mehr Grün am Haus (mehrgruenamhaus.de)