Flüchtlinge

Die Stadt Wörth am Rhein bringt im Auftrag des Landkreises Germersheim die ihr zugewiesenen Asylbewerber und Flüchtlinge in gemeindeeigenen und angemieteten Unterkünften gemäß Landesaufnahmegesetz unter.

Die Stadt Wörth am Rhein ist ebenfalls zuständig für die Gewährung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Hierbei werden neben den Regelsätzen auch Leistungen bei Krankheit gewährt. Je nach Einzelfall findet auch eine Begleitung zu Fachärzten statt.

Darüber hinaus leisten insbesondere die Sozialarbeiterinnen des Sozialamtes Hilfe bei der Antragstellung von z. B. SGB II-Leistungen, Kindergeld oder Elterngeld.

Das Sozialamt leistet und unterstützt Hilfeempfänger bis zur endgültigen Gewährung von Leistungen nach dem SGB II weiter.

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