Umgang mit Brücken über Gewässer III. Ordnung

Wie bereits im Frühjahr 2022 im Amtsblatt veröffentlicht, wurde vom Stadtrat zum 22. März 2022 die Richtlinie zum Umgang mit Brücken von Privatpersonen über Gewässern der Stadt erlassen.

Im Laufe der Jahre und Jahrzehnte wurden von den Anliegerinnen und Anlieger dieser Gewässer kleine Brücken erbaut, die ihnen das Überqueren der Gewässer und so z. B. den Zugang zu ihren Grundstücken von der Rückseite ermöglichen. Die überwiegende Mehrheit dieser Brücken wurde ohne Baugenehmigungen und ohne wasserrechtliche Genehmigungen errichtet – beide wären bei der Kreisverwaltung Germersheim zu beantragen. Weiter wurden und werden für viele dieser Bauwerke Grundstücke der Stadt Wörth unerlaubt in Anspruch genommen. Viel gravierender ist jedoch, dass diese Brücken die Gewässerunterhaltung erschweren, bei Starkregen das Hochwasserrisiko erhöhen und die ökologische Qualität der Gewässer negativ beeinflussen.

Daher hat der Stadtrat die Richtlinie auf den Weg gebracht, um zu regeln, wie mit den privat erbauten und betriebenen Brückenbauwerken verfahren werden soll. Um die privaten Brücken weiterhin betreiben zu dürfen, müssen die Brückenbetreiberinnen und –betreiber einen Gestattungsvertrag mit der Stadt Wörth über die Inanspruchnahme städtischen Eigentums schließen, die sie zur Übernahme der Verkehrssicherungspflicht sowie einer regelmäßigen Brückenprüfung (gem. DIN 1076) verpflichtet. Der Gestattungsvertrag befreit die Brückenbetreiberinnen und –betreiber nicht von ihrer Pflicht, weitere notwendige Genehmigungen einzuholen.

Aufgrund der geringen Rückmeldung fordern wir Sie als Brückenbetreiberinnen und –betreiber daher letztmalig dazu auf, auch nach abgelaufener Einreichungsfrist vom 31. August 2022, mit der Stadtverwaltung bis zum 31. Mai 2023 das Antragsformular für den Gestattungsvertrag bei der Stadt einzureichen. Andernfalls veranlasst die Stadt den Rückbau der Brücken gemäß Richtlinie und gibt Rückmeldung an die zuständige Genehmigungsbehörde.

Die vollständige Richtlinie zum Umgang mit Brücken und Bauwerken an Gewässer III. Ordnung kann über den untestehenden Link eingesehen werden. Dort finden sich auch ein Muster-Gestattungsvertrag und ein Antragsformular für den Gestattungsvertrag mit der Stadt Wörth für Betreiberinnen Betreiber von Bestandsbrücken.

Bei Fragen kontaktieren Sie gerne die zuständige Sachbearbeiterin Kathleen Reifel unter Tel. 07271-131-612 oder per E-Mail: 

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