Die Einwohner haben die Möglichkeit Vorschläge zum Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung und des Nachtragshaushaltsplans für das Jahr 2022 einzureichen.
Vorschläge der Einwohner können innerhalb von 14 Tagen ab Bekanntmachung an die Stadtverwaltung Wörth, Mozartstraße 2, 76744 Wörth am Rhein gesendet werden.
Der Stadtrat wird vor dem Beschluss über die Nachtragshaushaltssatzung mit dem Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen für das Haushaltsjahr 2022 über die innerhalb der Frist eingegangen Vorschläge beraten und entscheiden.