Die Einwohner haben die Möglichkeit Vorschläge zum Entwurf der 2. Nachtragshaushaltssatzung und des Nachtragshaushalts für das Haushaltsjahr 2024 einzureichen.
Vorschläge der Einwohner können innerhalb von 14 Tagen ab Bekanntmachung an die Stadtverwaltung Wörth, Mozartstraße 2, 76744 Wörth am Rhein gesendet werden.
Der Stadtrat wird vor dem Beschluss über die 2. Nachtragshaushaltssatzung mit dem Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen für das Haushaltsjahr 2024 über die innerhalb der Frist eingegangen Vorschläge beraten und entscheiden.