Altort Wörth

ALTORTRAHMENPLAN WÖRTH

Vielen Bürgerinnen und Bürgern ist die Weiterentwicklung des Altorts von Wörth ein wichtiges Anliegen. Die Stadtverwaltung hat zahlreiche Einzelanregungen aufgegriffen und die Erstellung eines Altortrahmenplans auf ihre Agenda genommen.

Eine Verkehrsuntersuchung sowie eine Städtebauliche Untersuchung waren die ersten Schritte auf dem Weg zu einem lebens- und liebenswerteren Altort Wörth. Der Altortrahmenplan soll zentrale Weichenstellungen für zahlreiche bauliche Maßnahmen bilden und die wesentlichen Gestaltungsmerkmale enthalten.

Eine erste Bürgerbeteiligungsrunde hat während des Weihnachtsmarktes 2016 im alten Rathaus stattgefunden. Da unter anderem eine Verbesserung des Heilbachs von vielen gefordert wurde, fand Anfang 2017 eine Versammlung mit den Heilbachanliegern statt, um die Verbesserungs- und Verschönerungsmöglichkeiten auszuloten. Auf Grund der von einigen schon seit Jahren geforderten Einbahnstraßenregelung in der Ottstraße wurde diesbezüglich Mitte 2017 eine Versammlung der gewerblichen Anlieger der Ottstraße (zw. Herren- und Ludwigstraße) abgehalten und daraufhin im Herbst 2017 ein Teilstück und ab Sommer 2018 die gesamte Ottstraße als Einbahnstraße umfunktioniert. Dabei geht es nicht nur um die Einbahnstraßenregelung an sich, sondern darum dadurch mehr Platz im Straßenraum für Grün, für Fußgänger und Straßencafés usw., zu erreichen, also die Ottstraße aufzuwerten.

Eine große zweite Bürgerbeteiligungsrunde mit anschließender Workshop-Arbeit fand Ende 2017 im alten Rathaus statt. In den Arbeitsgruppen wurden folgende Themenbereiche besprochen:

AG 1 Städtebau, Baugebiete, Nachverdichtung, Einzelhandel

AG 2 Verkehr, Parken, Radwege

AG 3 Öffentlicher Raum, Gestaltung: Heilbach, Grünanlagen

AG 4 Öffentlicher Raum, Gestaltung: Straßenräume, Plätze, Ortseingänge (Bf.)

AG 5 Vision Wörth 2030

Gemeinsam haben Bürgerinnen und Bürger, Planungsbüros und Mitglieder der Gremien und der Stadtverwaltung sehr engagiert diskutiert und viele gute Ideen und Einsichten eingebracht. Seitdem arbeitete der Lenkungskreis des Altortrahmenplans intensiv mit Fachleuten an der Zusammenstellung und Ausarbeitung sowie der Bewertung der Vorschläge aus der Bevölkerung. Das beauftragte Büro Pröll-Miltner hat zwischenzeitlich diese Ergebnisse in Plänen dargestellt, die in einer dritten Bürgerbeteiligungsrunde allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern vorgestellt wurden. Diese fand mit 150 engagierten Bürgern am Montag, 08. Oktober 2018 um 18:00 Uhr im Großen Saal des Bayerischen Hofs, Ottstraße statt.

Diese vorgestellten Ergebnisse sowie weitere Unterlagen können über die Links unten abgerufen werden.

Nach dieser abschließenden Bürgerbeteiligung wird auch der schriftliche Teil der Rahmenplanung fertiggestellt und wird ebenfalls über diese Seite abrufbar sein.
Danach werden sich die städtischen Gremien mit dem Altortrahmenplan weitergehend befassen. Nach erfolgtem Beschluss des Altortrahmenplans werden die einzelnen Planungs- und Genehmigungsverfahren für die Teilprojekte gestartet, damit baldmöglichst erste bauliche Verbesserungen und Entwicklungen umgesetzt werden können.

Der Rahmenplan hat in dieser Form keine rechtliche Wirkung, er wird allerdings Grundlage für die weitere Entwicklung im Altort, also z.B. für Gebäude-, Straßenplanungen und Bebauungsplänen usw.. 

Des Weiteren soll der Altortrahmenplan Teil eines integrierten Stadtentwicklungskonzeptes werden, welches wiederum Voraussetzung für die angedachte Beantragung von Mitteln aus der Städtebauförderung ist.

1. Untersuchungen

2. Bürgerbeteiligungen

3. Rahmenplan


STÄDTEBAUFÖRDERUNG 

„WACHSTUM UND NACHHALTIGE ERNEUERUNG“

Eine erste Bewerbung für die Städtebauförderung 2019 wurde von der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz  (ADD) zurückgestellt mit der Aussage, dass die Ludwig- und Luitpoldstraße als zentrale Altortachse umgebaut (verkehrsberuhigt) werden muss, was die Herabstufung dieser Landesstraße zur Gemeindestraße notwendig macht. Da dies aus bestimmten Gründen erst 2021 gelang, wurde die Bewerbung sofort daraufhin angepasst. Diese aufwändige und endgültige Bewerbung zur Städtebauförderung wurde am 06.09.2021 durch das Land (MdI) im Programm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ positiv beschieden, mit der Auflage alle für die Förderung notwendigen Unterlagen einschließlich des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) bis zum Herbst 2022 einzureichen. Im Aufnahmeschreiben werden Förderungen für Maßnahmen aus dem Altortrahmenplan/ISEK bis zu 70% in Aussicht gestellt. 

Eine für die Städtebauförderung notwendige Voraussetzung ist die Vorbereitende Untersuchung (VU). Da wir schon den Altortrahmenplan mit zahlreichen Bürgerbeteiligungen durchgeführt haben, wurde dieser bisher von der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Neustadt (ADD) als durchführende Behörde, größtenteils als VU anerkannt. Allerdings muss der Altortrahmenplan aktualisiert und zu einem Integrierten Stadtentwicklungskonzept (ISEK) erweitert werden, was vor allem den Gebäudebestand, Zustand der Gebäude und Nutzung, die Grün- und Freiflächen sowie die Verkehrssituation betrifft. 

Für die fachgerechte Erstellung des ISEK durch ein externes Büro wurde außerdem ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn genehmigt und auch hierfür eine Förderung vorbereitet. Nach Ausschreibung wurde das Büro Werkplan Heger aus Kaiserslautern Anfang des Jahres beauftragt um das geforderte ISEK zu erstellen. Das Konzept mit Gebietsabgrenzung ist im Link unten abrufbar.

Zwischenzeitlich wurde jedoch von der ADD festgestellt, dass doch noch eine Beteiligung der Träger öffentlicher Belange als Teil der VU durchgeführt werden muss. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange lief bis Juli 2022. Diese Informationen werden tabellarisch in einer Zusammenstellung dargestellt und zur Genehmigung als noch ausstehender Teil der VU bei der ADD eingereicht. Außerdem wird ein Fördergebietsmanagement gefördert, für das ebenfalls ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn beantragt und genehmigt wurde. 

Danach können weitere Maßnahmen aus dem ISEK (und entsprechend aus dem Altortrahmenplan) bearbeitet und zur Förderung bei der ADD eingereicht werden.


Der Zwischenstand und die Gebietsabgrenzung wurden im Ortsbeirat Wörth am 13.07.  und im Stadtrat am 19.07.2022 vorgestellt und einstimmig zustimmend zur Kenntnis genommen. 

Nach der Förderrechtlichen Zustimmung durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion im April 2023 wurde das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) mit Kosten- und Finanzierungsplan (KoFi) und die Gebietsabgrenzung im Ortsbeirat Wörth am 15.06.2023 vorgestellt und einstimmig zustimmend zur Kenntnis genommen. Dazu wurden die Mitglieder des Stadtrats eingeladen. Der endgültige einstimmige Beschluss über das ISEK mit KoFi und Gebietsabgrenzung erfolgte im Stadtrat am 27.06.2023. Ab Sommer 2023 folgte das europaweite Vergabeverfahren mit Teilnahmewettbewerb für das ebenso geförderte „Fördergebietsmanagement mit Sanierungsberatung“, bei dem das Büro Stadtgespräch aus Kaiserslautern im November 2023 erfolgreich war.

Das Büro Stadtgespräch steht ab Mitte Januar 2024 für Fragen zu den Möglichkeiten der privaten Förderungen im Sanierungsgebiet zur Verfügung.

Ansprechpartner: Stadtgespräch, Frau Kaiser, Tel: 0631-75004161, 0171-9353302 und per Mail unter:

Die Information dazu erfolgte in der Stadtratssitzung am 19.12.2023. In derselben Sitzung wurde die, im Ortsbeirat Wörth einstimmig empfohlene, Sanierungssatzung endgültig beschlossen. Diese Satzung wird in der frühestmöglichen Amtsblattausgabe, voraussichtlich am 12.01.2024, veröffentlicht und finden Sie außerdem hier unten bei den Links.

Unten die Links zu den Präsentationen, zum ISEK und zur Gebietsabgrenzung sowie zur Sanierungssatzung.

Rückfragen gerne an Andreas Scherzer, Stabsstellenleiter unter 07271-131 632 oder per Mail:

Projekte

1. Ottstraße 

Diese Webseite verwendet Cookies. Cookies werden zur Benutzerführung und Webanalyse verwendet und helfen dabei, diese Webseite besser zu machen. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung. Mit der Nutzung dieser Webseite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.