Bauherr vor Haus
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Altort Wörth

Hier finden Sie alle Informationen zum Projekt "Weiterentwicklung des Altorts Wörth".

  • Ortsbeirat Wörth beschließt Vorhaben für den Altort - Aus Ideen werden konkrete Projekte

    Die Stadt Wörth am Rhein hat sich erfolgreich um die Teilnahme an der Städtebauförderung des Landes beworben. Hierbei geht es um die Aufwertung wesentlicher Teile des Altortes im Ortsbezirk Wörth. Nach der Sanierung der Ottstraße sollen nun weitere konkrete Projekte detailliert geplant werden. In seiner Sitzung vom 1. Oktober 2026 hat daher der Ortsbeirat Wörth verbindlich festgelegt, welche Projekte im Rahmen der Städtebauförderung noch angegangen werden sollen. Damit sind realistische und förderfähige Maßnahmen auszuwählen und eine verbindliche Projektliste für die Antragstellung der folgenden Jahre zu erstellen. So werden Ressourcen gezielt eingesetzt und „Förderaktionismus“ vermieden.

    Mehr Aufenthaltsqualität für den Altort: Im Fokus steht die Freianlage Ottstraße 32, die als förderfähiges Projekt zu priorisieren sei – der Antrag dazu soll in Abstimmung mit der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion noch 2026 gestellt werden. Mit dem Vorhaben soll nach dem Abriss des Wohnhauses Hausnummer 32 ein direkter Zugang zum Alten Schützenhaus geschaffen werden, dessen Sanierung ebenfalls als förderfähiges Projekt priorisiert werden soll. Dieses soll nach der Sanierung der Bevölkerung und den Vereinen des Ortsbezirks zur Verfügung stehen. Auf der freien Fläche könnte ein öffentlicher Parkplatz mit Fahrradabstellplätzen, Versorgungspollern sowie einer an die Ottstraße angelehnten Pflastergestaltung entstehen. Auch für den Bereich Ottstraße/Zügelstraße ist eine öffentlich nutzbare Fläche angedacht. Noch durch den Ortsbeirat zu klären ist hierbei insbesondere, ob die Kerwe weiterhin in der Ottstraße stattfinden und welche Nutzungen der Platz ansonsten erfüllen soll.

    Ein verbindliches Pflichtenheft muss der Ortsbeirat auch für die Platzgestaltung um die St.-Ägidius-Kirche und den Karl-Josef Stöffler-Platz inklusive des begleitenden Straßenraums der Ludwigstraße auflegen. Für den Bereich ab dem „Haus der Künstler“ bis zur St.-Ägidius-Kirche soll der Ortsbeirat hier die Basis für einen städtebaulichen Wettbewerb schaffen. Er ist dann Grundlage für die weiteren Planungen und könnte auch den bereits seit Jahrzehnten bestehenden Wunsch einer Querungshilfe auf der Ludwigstraße aufgreifen.

    Während die Erweiterung des Parkplatzes Heilbach nur bei konkretem Bedarf priorisiert werden soll, wurde mit einer Mehrheit entschieden, die Altrheinstraße bis Oberlin-Kita/ Forlacher Straße in den Umfang der Städtebauförderung aufzunehmen und deren Sanierung ebenfalls anzugehen.

    Ein Projektplan zu den beschlossenen Vorhaben und regelmäßige Berichte zum Stand werden dem Ortsbeirat die Kontrolle des Projektfortschritts ermöglichen


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Städtebauförderung

  • Wachstum und Nachhaltige Erneuerung

    Eine erste Bewerbung für die Städtebauförderung 2019 wurde von der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz  (ADD) zurückgestellt mit der Aussage, dass die Ludwig- und Luitpoldstraße als zentrale Altortachse umgebaut (verkehrsberuhigt) werden muss, was die Herabstufung dieser Landesstraße zur Gemeindestraße notwendig macht. Da dies aus bestimmten Gründen erst 2021 gelang, wurde die Bewerbung sofort daraufhin angepasst. Diese aufwändige und endgültige Bewerbung zur Städtebauförderung wurde am 06.09.2021 durch das Land (MdI) im Programm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ positiv beschieden, mit der Auflage alle für die Förderung notwendigen Unterlagen einschließlich des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) bis zum Herbst 2022 einzureichen. Im Aufnahmeschreiben werden Förderungen für Maßnahmen aus dem Altortrahmenplan/ISEK bis zu 70% in Aussicht gestellt. 

    Eine für die Städtebauförderung notwendige Voraussetzung ist die Vorbereitende Untersuchung (VU). Da wir schon den Altortrahmenplan mit zahlreichen Bürgerbeteiligungen durchgeführt haben, wurde dieser bisher von der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Neustadt (ADD) als durchführende Behörde, größtenteils als VU anerkannt. Allerdings muss der Altortrahmenplan aktualisiert und zu einem Integrierten Stadtentwicklungskonzept (ISEK) erweitert werden, was vor allem den Gebäudebestand, Zustand der Gebäude und Nutzung, die Grün- und Freiflächen sowie die Verkehrssituation betrifft. 

    Für die fachgerechte Erstellung des ISEK durch ein externes Büro wurde außerdem ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn genehmigt und auch hierfür eine Förderung vorbereitet. Nach Ausschreibung wurde das Büro Werkplan Heger aus Kaiserslautern Anfang des Jahres beauftragt um das geforderte ISEK zu erstellen. Das Konzept mit Gebietsabgrenzung ist im Link unten abrufbar.

    Zwischenzeitlich wurde jedoch von der ADD festgestellt, dass doch noch eine Beteiligung der Träger öffentlicher Belange als Teil der VU durchgeführt werden muss. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange lief bis Juli 2022. Diese Informationen werden tabellarisch in einer Zusammenstellung dargestellt und zur Genehmigung als noch ausstehender Teil der VU bei der ADD eingereicht. Außerdem wird ein Fördergebietsmanagement gefördert, für das ebenfalls ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn beantragt und genehmigt wurde. 

    Danach können weitere Maßnahmen aus dem ISEK (und entsprechend aus dem Altortrahmenplan) bearbeitet und zur Förderung bei der ADD eingereicht werden.

    Der Zwischenstand und die Gebietsabgrenzung wurden im Ortsbeirat Wörth am 13.07.  und im Stadtrat am 19.07.2022 vorgestellt und einstimmig zustimmend zur Kenntnis genommen. 

    Nach der Förderrechtlichen Zustimmung durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion im April 2023 wurde das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) mit Kosten- und Finanzierungsplan (KoFi) und die Gebietsabgrenzung im Ortsbeirat Wörth am 15.06.2023 vorgestellt und einstimmig zustimmend zur Kenntnis genommen. Dazu wurden die Mitglieder des Stadtrats eingeladen. Der endgültige einstimmige Beschluss über das ISEK mit KoFi und Gebietsabgrenzung erfolgte im Stadtrat am 27.06.2023. Ab Sommer 2023 folgte das europaweite Vergabeverfahren mit Teilnahmewettbewerb für das ebenso geförderte „Fördergebietsmanagement mit Sanierungsberatung“, bei dem das Büro Stadtgespräch aus Kaiserslautern im November 2023 erfolgreich war.

    Frau Kaiser, ehemals Büro Stadtgespräch nun im Büro WSW, steht für Fragen zu den Möglichkeiten der privaten Förderungen im Sanierungsgebiet zur Verfügung.

    Ansprechpartner: WSW, Frau Kaiser, Tel: 0631-3423-150, 0171-9353302 und per Mail unter: JKaiser@wsw-partner.de

    Die Information dazu erfolgte in der Stadtratssitzung am 19.12.2023. In derselben Sitzung wurde die, im Ortsbeirat Wörth einstimmig empfohlene, Sanierungssatzung endgültig beschlossen. Diese Satzung wird in der frühestmöglichen Amtsblattausgabe, voraussichtlich am 12.01.2024, veröffentlicht und finden Sie außerdem hier unten bei den Links.

    Unten die Links zu den Präsentationen, zum ISEK und zur Gebietsabgrenzung sowie zur Sanierungssatzung.

    Präsentation im Ortsbeirat Wörth am 13.07. 2022
    Präsentation (mit detaillierterer Darstellung der Gebietsabgrenzung) im Stadtrat am 19.07.2022
    Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK) – Zwischenstand Juni 2022
    Abgrenzung Sanierungsgebiet
    Präsentation im Ortsbeirat Wörth (und für Stadtratsmitglieder) am 15.06. 2023
    Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK), genehmigt
    Sanierungssatzung Altort Wörth
    Info-Veranstaltung Förderung privater Sanierungsmaßnahmen Altort Wörth
    Modernisierungsrichtlinie
    Kosten- und Finanzierungplan (KoFi) Stand 24.02.2025

    Rückfragen gerne an Andreas Scherzer, Stabsstellenleiter unter 07271-131 632 oder per Mail: andreas.scherzer@woerth.de und bzgl. Fördermöglichkeiten an das externe Büro „WSW & Partner“, Frau Kaiser, Tel: 0631-34 23-150, 0171-9353302 und per Mail unter: JKaiser@wsw-partner.de. 

  • Projekte

  • Altortrahmenplan Wörth

    Vielen Bürgerinnen und Bürgern ist die Weiterentwicklung des Altorts von Wörth ein wichtiges Anliegen. Die Stadtverwaltung hat zahlreiche Einzelanregungen aufgegriffen und die Erstellung eines Altortrahmenplans auf ihre Agenda genommen.Eine Verkehrsuntersuchung sowie eine Städtebauliche Untersuchung waren die ersten Schritte auf dem Weg zu einem lebens- und liebenswerteren Altort Wörth. Der Altortrahmenplan soll zentrale Weichenstellungen für zahlreiche bauliche Maßnahmen bilden und die wesentlichen Gestaltungsmerkmale enthalten.

    Eine erste Bürgerbeteiligungsrunde hat während des Weihnachtsmarktes 2016 im alten Rathaus stattgefunden. Da unter anderem eine Verbesserung des Heilbachs von vielen gefordert wurde, fand Anfang 2017 eine Versammlung mit den Heilbachanliegern statt, um die Verbesserungs- und Verschönerungsmöglichkeiten auszuloten. Auf Grund der von einigen schon seit Jahren geforderten Einbahnstraßenregelung in der Ottstraße wurde diesbezüglich Mitte 2017 eine Versammlung der gewerblichen Anlieger der Ottstraße (zw. Herren- und Ludwigstraße) abgehalten und daraufhin im Herbst 2017 ein Teilstück und ab Sommer 2018 die gesamte Ottstraße als Einbahnstraße umfunktioniert. Dabei geht es nicht nur um die Einbahnstraßenregelung an sich, sondern darum dadurch mehr Platz im Straßenraum für Grün, für Fußgänger und Straßencafés usw., zu erreichen, also die Ottstraße aufzuwerten.

    Eine große zweite Bürgerbeteiligungsrunde mit anschließender Workshop-Arbeit fand Ende 2017 im alten Rathaus statt. In den Arbeitsgruppen wurden folgende Themenbereiche besprochen:

    AG 1 Städtebau, Baugebiete, Nachverdichtung, Einzelhandel

    AG 2 Verkehr, Parken, Radwege

    AG 3 Öffentlicher Raum, Gestaltung: Heilbach, Grünanlagen

    AG 4 Öffentlicher Raum, Gestaltung: Straßenräume, Plätze, Ortseingänge (Bf.)

    AG 5 Vision Wörth 2030

    Gemeinsam haben Bürgerinnen und Bürger, Planungsbüros und Mitglieder der Gremien und der Stadtverwaltung sehr engagiert diskutiert und viele gute Ideen und Einsichten eingebracht. Seitdem arbeitete der Lenkungskreis des Altortrahmenplans intensiv mit Fachleuten an der Zusammenstellung und Ausarbeitung sowie der Bewertung der Vorschläge aus der Bevölkerung. Das beauftragte Büro Pröll-Miltner hat zwischenzeitlich diese Ergebnisse in Plänen dargestellt, die in einer dritten Bürgerbeteiligungsrunde allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern vorgestellt wurden. Diese fand mit 150 engagierten Bürgern am Montag, 08. Oktober 2018 um 18:00 Uhr im Großen Saal des Bayerischen Hofs, Ottstraße statt.

    Diese vorgestellten Ergebnisse sowie weitere Unterlagen können über die Links unten abgerufen werden.

    Nach dieser abschließenden Bürgerbeteiligung wird auch der schriftliche Teil der Rahmenplanung fertiggestellt und wird ebenfalls über diese Seite abrufbar sein.
    Danach werden sich die städtischen Gremien mit dem Altortrahmenplan weitergehend befassen. Nach erfolgtem Beschluss des Altortrahmenplans werden die einzelnen Planungs- und Genehmigungsverfahren für die Teilprojekte gestartet, damit baldmöglichst erste bauliche Verbesserungen und Entwicklungen umgesetzt werden können.

    Der Rahmenplan hat in dieser Form keine rechtliche Wirkung, er wird allerdings Grundlage für die weitere Entwicklung im Altort, also z.B. für Gebäude-, Straßenplanungen und Bebauungsplänen usw.. 

    Des Weiteren soll der Altortrahmenplan Teil eines integrierten Stadtentwicklungskonzeptes werden, welches wiederum Voraussetzung für die angedachte Beantragung von Mitteln aus der Städtebauförderung ist.

  • 1. Untersuchungen

  • 2. Bürgerbeteiligungen

  • 3. Rahmenplan