Grafik Klima und Umwelt
© Stadt Wörth am Rhein

Kommunale Wärmeplanung

Ziel der Kommunalen Wärmeplanung ist die Erstellung eines strategischen Fahrplans für eine klimaneutrale Gestaltung der Wärmeversorgung im Wörth am Rhein. Dabei wird untersucht, welche Wärmeerzeuger zur Verfügung stehen, in welchem Maße Energieeinsparungen durch Sanierungen möglich sind und welche Gebiete im Stadtgebiet Wörth am Rhein sich potenziell für eine zentrale Wärmeversorgung in Form eines Wärmenetzes eignen. Die Erschließung der Tiefengeothermie in Wörth am Rhein ist dabei ein wichtiger Bestandteil des kommunalen Wärmeplans und bietet die Chance, langfristig eine zentrale, klimafreundliche Wärmeversorgung aufzubauen.

Der Wärmeplan dient als Grundlage für eine nachhaltige Wärmewende und unterstützt Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Institutionen bei künftigen Investitions- und Sanierungsentscheidungen. Er schreibt aber nicht eine bestimmte Wärmeerzeugung und Wärmeversorgung für einen Straßenabschnitt oder ein Gebiet vor.

  • Wieso braucht es eine Kommunale Wärmeplanung?

    Die Stadt Wörth am Rhein wird durch das Wärmeplanungsgesetz verpflichtet, spätestens bis 2028 eine Wärmeplanung vorzulegen. Darüber hinaus hat Wärme lange Zeit keine Beachtung beim Thema Klimaschutz gefunden. Dabei verbraucht Wärme (Raumwärme, Prozesswärme, Warmwasser oder Kälteenergie) rund 60 % der Energie in ganz Deutschland. Fossile Energien sind insbesondere bei der Raumwärme immer noch der Hauptenergielieferant. Eine nachhaltige Wärmewende ist daher der Hebel, damit Deutschland und die Stadt Wörth am Rhein ihre gesetzten Klimaziele erreichen kann. 

  • Muss ich mich beim Kauf einer neuen Heizung mit der Stadt Wörth am Rhein abstimmen?

    Nein. Erst wenn in der Kommunalen Wärmeplanung eine Gebietsausweisung für z.B. ein Wärmenetz getroffen wird UND diese im Stadtrat beschlossen wird, ist in diesen Gebieten der Einbau einer Heizung mit fossilen Energien nicht mehr möglich.  Das ist ein partizipativer Prozess. Die Stadt Wörth am Rhein wird keinen Beschluss fassen, ohne Ihnen die Möglichkeit zur Mitwirkungen zu geben. 

    Vorgaben beim Ersatz und Neukauf einer Heizung sind im Gebäude-Energie-Gesetz geregelt, dessen Novellierung Januar 2024 in Kraft getreten ist. Für Heizungen im Bestand, welche vor Januar 2024 eingebaut wurden, gibt es keine Regellungen zu beachten. Jede NEU eingebaute Heizung muss seit 2024 zu 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden. In Neubaugebieten greift diese Regelung direkt ab dem 01. Januar 2024. Für bestehende Gebäude und Neubauten außerhalb von Neubaugebieten gibt es noch eine Übergangsfrist von 5 Jahren.

    Die Vorgaben beim Heizungsneukauf, die damit verbundenen Kosten für die Zukunft und bei Direktinvestitionen, die bestehenden Fördermöglichkeiten und unterschiedlichen Optionen können zu Verwirrung führen. Einen ersten Aufschluss, was bei Ihnen erlaubt ist, kann der Heizungswegweiser geben. Darüber hinaus kann die Energieberatung der Verbraucherzentrale Sie individuell beraten (auch zu Kostenentwicklungen). Eine kostenlose Telefonische Kurzberatung erhalten Sie unter 0800 / 60 75 600.

    Hier finden Sie zudem nochmal das wichtigste des Gebäude-Energie-Gesetztes von der Verbraucherzentrale zusammengefasst.

    Die Durchführung der Kommunalen Wärmeplanung der Stadt Wörth am Rhein wird gefördert über die Nationale Klimaschutzinitiative.

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