Bauherr vor Haus
© Michal Jarmoluk auf Pixabay

Eigentümerwechsel

Was Sie bei einem Eigentumswechsel für die Wasserversorgung/Abwasserbeseitigung wissen sollten:

  • Wer muss den Wechsel melden?

    Sowohl der Verkäufer als auch der Käufer können die Mitteilung zum Eigentümerwechsel einreichen. In der Praxis vereinbaren die Parteien im Übergabeprotokoll, wer die Ummeldung übernimmt. 

    Wir weisen darauf hin, dass ausschließlich bei einem Hausverkauf eine Zwischenabrechnung erstellt wird, nicht bei einem Mieterwechsel.

    Bitte verwenden Sie zur Anzeige des Eigentümerwechsels dieses Formular.

  • Welche Daten werden benötigt?

    • Anschrift des Grundstücks / der Abnahmestelle
    • Name und neue Anschrift des Verkäufers (für die Schlussrechnung)
    • Name und Kontaktdaten des neuen Eigentümers (für die Vorauszahlung)
    • Datum der Schlüsselübergabe bzw. des Übergangs von Nutzen und Lasten
    • Genaue Wasserzählernummer und der abgelesene Zählerstand am Stichtag
  • Wann muss die Meldung erfolgen?

    Der Zählerstand sollte am Tag der Übergabe gemeinsam abgelesen und dem Versorger am besten innerhalb von zwei bis vier Wochen nach dem Hauskauf gemeldet werden.

  • Muss der Wasseranschluss gekündigt werden?

    Nein. Bei einem Verkauf wird die Wasserlieferung nicht eingestellt oder der Zähler ausgebaut.