Grafik Klima und Umwelt
© Stadt Wörth am Rhein

Rückbau von Schottergärten

Die Stadt Wörth fördert den Rückbau von Schottergärten im privaten Bereich. Förderfähig sind gegen Rechnungsvorlage die Anschaffungskosten für Substrat und Pflanzen, mit denen die Fläche begrünt werden (anrechenbare Kosten). Die Höhe der Zuwendung beträgt 50 Prozent der anrechenbaren Kosten, höchstens jedoch 1.500 EUR. Voraussetzung für die Gewährung des Zuschusses ist, dass nach Entfernen des Schotters und evtl. vorhandener Abdichtungsfolien diese Fläche mit mindestens 50% Stauden und/oder Gehölzen dauerhaft begrünt und gärtnerisch genutzt wird. Lohnkosten (bei Ausführung durch Fachfirma) sowie Eigenleistungen sind nicht zuwendungsfähig.

  • Antrag

    Die unterschriebenen Anträge können schriftlich an die Stadtverwaltung Wörth oder per E-Mail an 
    ann-kathrin.busath@woerth.de gesendet werden.

  • Antragsprüfung

    Prüfung des Antrags durch die Verwaltung. 

  • Bewilligung (Zuwendungsbescheid)

    Nach Prüfung des Antrages ergeht ein Zuwendungsbescheid, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind und der Antrag vollständig ist. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht auch bei Vorliegen der Voraussetzungen nicht.

  • Verwendungsnachweis

    Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt nach Fertigstellung der Maßnahme gegen Vorlage des Verwendungsnachweises bzw. der rechnungsbegründenden Unterlagen.
    Der unterschriebene Verwendungsnachweis kann schriftlich an die Stadtverwaltung Wörth oder per E-Mail an die oben genannten Adressen gesendet werden.