Die Stadt fördert die Realisierung von Fassadenbegrünung im privaten und gewerblichen Bereich, sofern es sich nicht um baurechtlich zu erfüllende Auflagen handelt. Gefördert werden die Anschaffungskosten für förderfähiges Pflanzenmaterial, Kletterhilfen am Gebäude und Befestigungsmaterial (anrechenbare Kosten). Die Höhe der Zuwendung beträgt 50 Prozent der anrechenbaren Kosten, höchstens jedoch 500 EUR. Lohnkosten (bei Ausführung durch Fachfirma) sowie Eigenleistungen sind nicht zuwendungsfähig.
Antragsstellung
Die unterschriebenen Anträge können schriftlich an die Stadtverwaltung Wörth oder per E-Mail an
ann-kathrin.busath@woerth.de gesendet werden.Antragsprüfung
Prüfung des Antrags durch die Verwaltung.
Bewilligung (Zuwendungsbescheid
Nach Prüfung des Antrages ergeht ein Zuwendungsbescheid, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind und der Antrag vollständig ist. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht auch bei Vorliegen der Voraussetzungen nicht.
Verwendungsnachweis
Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt nach Fertigstellung der Maßnahme gegen Vorlage des Verwendungsnachweises bzw. der rechnungsbegründenden Unterlagen.
Der unterschriebene Verwendungsnachweis kann schriftlich an die Stadtverwaltung Wörth oder per E-Mail an die oben genannten Adressen gesendet werden.
