Rathaus
© Stadt Wörth am Rhein

Fundbüro

Layout 1

Die Abholung einer Fundsache ist während der Öffnungszeiten im Meldeamt (in Einzelfällen im Bürgerbüro) möglich.

Bitte zur Aushändigung ein gültiges Ausweisdokument sowie einen Eigentumsnachweis (z.B. Kaufbeleg, PIN-Code bei mobilen Geräten, Zweitschlüssel) mitbringen. Die Stadt Wörth erhebt bei der Aushändigung einer Fundsache keine Verwahrungs- und Verwaltungsgebühr. Gegebenenfalls kann vom Finder nach § 971 BGB (§ 971 BGB - Einzelnorm) ein Finderlohn beansprucht werden.