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Zahlungsverkehr & E-Rechnungen

Die  E-Rechnungs-Verordnung (ERechVORP) verpflichtet Unternehmen in Rheinland-Pfalz, die Aufträge von öffentlichen Stellen erhalten, ihre Rechnungen elektronisch zu stellen. 

Eine E-Rechnung stellt Rechnungsinhalte - anstelle auf Papier oder in einer Bilddatei (z. B. PDF) - in einem strukturierten, maschinenlesbaren XML-Datensatz (Standard XRechnung) dar. Dies gewährleistet, dass Informationen, die in dieser Form vom Rechnungssteller ausgestellt werden, elektronisch übermittelt und empfangen, sowie medienbruchfrei und automatisiert weiterverarbeitet und zur Auszahlung gebracht werden können.

 

Layout 1
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