Wie melde ich eine Gartenwasseruhr bei der Abwasserbeseitigung der Stadt an?
- Formular „Antrag einer Gartenwasseruhr“
Sie müssen die Gartenwasseruhr bei der Erstinstallation bei dem Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung anmelden. Hierfür verwenden Sie bitte das Formular „Anmeldung einer Gartenwasseruhr„ (Link einfügen). Der Einbau sowie ein späterer Zählerwechsel ist zwingend von einer Fachfirma durchzuführen.
- Erforderliche Angaben: Für die Anmeldung benötigt die Abwasserbeseitigung ein Foto des eingebauten Zählers, auf dem die Zählernummer, der aktuelle Zählerstand sowie das Eichdatum gut erkennbar sind, sowie einen Rechnungsnachweis der Fachfirma. Zusätzlich benötigen wir auch den aktuellen Zählerstand Ihrer Hauptwasseruhr, um den Tarifwechsel zu erfassen.
Wer darf den Gartenzähler einbauen und wechseln?
- Fachfirma vorgeschrieben: Die Installation sowie der Zählerwechsel muss zwingend durch eine Fachfirma erfolgen. Als Nachweis ist eine Rechnungskopie der beauftragten Firma und ein Foto des Zählerstandes an die Abwasserbeseitigung zu übermitteln. Der Zähler muss gemäß Eichgesetz alle 6 Jahre gewechselt werden. Die Beauftragung der Fachfirma obliegt dem Eigentümer.
- Keine Selbstmontage am Hahn: Aufschraub- oder Aufsteckzähler sind nicht gestattet. Der Zähler muss fest in die Leitung integriert werden.
- Fachfirma vorgeschrieben: Die Installation sowie der Zählerwechsel muss zwingend durch eine Fachfirma erfolgen. Als Nachweis ist eine Rechnungskopie der beauftragten Firma und ein Foto des Zählerstandes an die Abwasserbeseitigung zu übermitteln. Der Zähler muss gemäß Eichgesetz alle 6 Jahre gewechselt werden. Die Beauftragung der Fachfirma obliegt dem Eigentümer.
Welche technischen Vorgaben müssen erfüllt sein?
- DIN-Vorgaben: Der Zähler ist nach DIN 1988 fest zu installieren und muss zwingend mit einem Rückflussverhinderer ausgestattet sein.
- Keine Querverbindungen: Vom Leitungsstrang hinter der Wasseruhr darf keine Verbindung zur übrigen Hausinstallation oder zu Haushaltsgeräten (wie Waschmaschinen oder Toiletten) bestehen.
- Eichpflicht: Es dürfen ausschließlich offiziell geeichte Wasserzähler verwendet werden.
Darf ich über die Gartenwasseruhr meinen Pool befüllen?
- Grundsätzlich verboten: Das Befüllen von Schwimmbädern und Poolanlagen über den Gartenwasserzähler ist in Wörth am Rhein untersagt.
- Ausnahme: Naturpools.
