Verwendungsgenehmigung für Hoheitszeichen

Verwendungsgenehmigung für Hoheitszeichen

Das Wappen von Wörth
© Stadt Wörth am Rhein
Logo Wörth am Rhein
© Stadt Wörth am Rhein

Das Stadtwappen und das Logo der Stadt Wörth am Rhein stehen stellvertretend für die gesamte Stadt Wörth am Rhein. Es sind Wiedererkennungsmerkmale und werden deswegen gerne von Vereinen, Firmen und Privatpersonen genutzt. Gerade weil sie aber stellvertretend für die gesamte Stadt stehen, braucht ihre Nutzung eine Erlaubnis, damit sie nicht missbräuchlich genutzt werden.



Die Erlaubnis kann erteilt werden, wenn das Verwenden des Stadtwappens oder des Logos dem Ansehen der Stadt nicht schadet, nicht mit Verwendung von amtlichen Stellen verwechselt werden kann und künstlerisch einwandfrei wiedergegeben wird.

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