Haus und Bauen

Die Errichtung, die Änderung, die Nutzungsänderung und der Abbruch baulicher Anlagen sowie anderer Anlagen und Einrichtungen im Sinne des § 1 LBauO bedürfen der Genehmigung (Baugenehmigung), soweit in den §§ 62 (Genehmigungsfrei Vorhaben), 67 (Freistellungsverfahren) und 84 (Der Bauaufsicht nicht unterliegende Vorhaben) nicht anderes bestimmt ist.

Die Vordrucke der Bauantragsformulare können im Internet auf der Seite http: https://fm.rlp.de/service/vordrucke heruntergeladen werden.

Das Formular für die Bauvoranfrage finden Sie hier

Der Erhebungsbogen für Statistik kann unter https://www.statistik-bw.de/baut/servlet/LaenderServlet online ausgefüllt und ausgedruckt werden. 

Ab dem 01.08.2021 besteht die Möglichkeit Anträge auf Baugenehmigung sowie Bauvoranfragen auch digital über folgende E-Mail-Adresse einzureichen: .

Zum Thema Hochwasserschutz finden Sie hier wichtige Informationen:

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