Haus und Bauen

Die Errichtung, die Änderung, die Nutzungsänderung und der Abbruch baulicher Anlagen sowie anderer Anlagen und Einrichtungen im Sinne des § 1 LBauO bedürfen der Genehmigung (Baugenehmigung), soweit in den §§ 62 (Genehmigungsfrei Vorhaben), 67 (Freistellungsverfahren) und 84 (Der Bauaufsicht nicht unterliegende Vorhaben) nicht anderes bestimmt ist.

Die Vordrucke der Bauantragsformulare können im Internet auf der Seite http: https://fm.rlp.de/service/vordrucke heruntergeladen werden.

Das Formular für die Bauvoranfrage finden Sie hier

Der Erhebungsbogen für Statistik kann unter https://www.statistik-bw.de/baut/servlet/LaenderServlet online ausgefüllt und ausgedruckt werden. 

Seit 1. Februar 2026 können Bauanträge auch digital eingereicht werden: 

 https://rp.digitalebaugenehmigung.de/lk-germersheim/

 Ab 1. Juli 2026 ist die Einreichung ausschließlich digital möglich.


Zum Thema Hochwasserschutz finden Sie hier wichtige Informationen:

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