1 Elektronische Kommunikation mit der Stadtverwaltung Wörth am Rhein
Mit den nachfolgenden Regeln bestimmt die Stadt Wörth am Rhein die Grundsätze für die elektronische Kommunikation mit der Verwaltung.
1.1 Die elektronische Kommunikation
Die elektronische Kommunikation erfolgt grundsätzlich formfrei,
sofern nicht durch eine Rechtsvorschrift spezielle Formen
vorgeschrieben sind.
Für eine formfreie*(siehe unten: [1])
elektronische Kommunikation benutzen Sie bitte das Kontaktformular auf
dieser Webseite. Ihre Online-Anfrage wird dann per Mail an die
Online-Redaktion mit der E-Mail-Adresse geschickt
und von dort gegebenenfalls umgehend an die zuständige Stelle in
unserem Haus weitergeleitet..
Mit Einführung des § 3a des
Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG), der über § 1 des
Landesverwaltungsverfahrensgesetzes auch in Rheinland-Pfalz Anwendung
findet, wurde die Möglichkeit der formgebundenen*(siehe unten: [2])
elektronischen Kommunikation eröffnet. Eine formgebundene Kommunikation
ist dann erforderlich, wenn z.B. eine Rechtsvorschrift die Schriftform
anordnet und diese durch die elektronische Form ersetzt werden soll.
Voraussetzung der formgebundenen elektronischen Kommunikation ist die
Zugangseröffnung durch eine Verwaltung..
Gemäß § 126a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) gilt entsprechendes im Privatrecht.
1.2 Zugangseröffnung für die elektronische Kommunikation
Die Stadtverwaltung Wörth am Rhein bietet Ihnen die Möglichkeit zur elektronischen Kommunikation an.
Wir
eröffnen den Zugang (nach § 3a Abs. 1 VwVfG) nach Maßgabe der folgenden
Bedingungen, welche nur für die Kommunikation mit der Stadtverwaltung
Wörth am Rhein und nicht für Dritte (verlinkte Einrichtungen, andere
Behörden etc.) gelten.
1.3 Grundsätze der elektronischen Kommunikation
Für eine formgebundene elektronische Kommunikation muss Ihr
Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur gemäß § 2
Signaturgesetz (SigG) versehen sein.
Hierzu bietet Ihnen die Stadtverwaltung Wörth über die „virtuelle Poststelle Rheinland-Pfalz (VPS)*(siehe unten [3]) [https://www.rlp-service.de] zwei Möglichkeiten zur Übermittlung:
1.3.1 Nachrichtenerfassung innerhalb der virtuellen Poststelle Rheinland-Pfalz (VPS)
Mit der Nachrichtenerfassung innerhalb der „virtuellen
Poststelle Rheinland-Pfalz" können Sie über eine gesicherte
Internetverbindung Nachrichten an die Stadtverwaltung Wörth am Rhein
übertragen und diesen Nachrichten signierte Dokumente beifügen.
Hierzu
ist eine einmalige Registrierung notwendig, die die Erfassung Ihrer
Adressdaten umfasst. Die VPS übermittelt Ihnen sodann einen
Freischaltlink. Nach der Aktivierung des Links können Sie die virtuelle
Poststelle für den oben beschriebenen rechtssicheren Kommunikationsweg
nutzen.
Die Registrierung bietet Ihnen den Vorteil, dass Sie die
Übermittlung der rechtssicheren Post durch eine Quittung (dem sog.
Laufzettel) bestätigt bekommen. Auch für Sie dürfte dieser Nachweis bei
einer juristischen Auseinandersetzung von Nutzen sein.
1.3.2 Nachrichtenerfassung per E-Mail an die VPS
Wenn Sie sich nicht, wie unter 1.3.1 beschrieben, registrieren
möchten, bieten wir Ihnen hiermit die Möglichkeit, rechtsverbindlich
auch per E-Mail mit unserer Verwaltung zu kommunizieren.
Dazu steht Ihnen derzeit ausschließlich folgende E-Mail-Adresse zur Verfügung:
Stadt-Woerth-am-Rhein(at)poststelle.rlp.de
Voraussetzungen:
Absenderangaben
Für eine weitere
Bearbeitung Ihrer E-Mail ist die vollständige Angabe Ihres Namens und
einer zustellfähigen postalischen Anschrift erforderlich.
Verschlüsselung der Dokumente
Zur
Sicherung der Vertraulichkeit Ihrer Mitteilungen können Sie diese
verschlüsselt an die „Stadtverwaltung Wörth am Rhein" senden. Dies
empfehlen wir insbesondere bei der Übertragung Ihrer personenbezogener
Daten.
Das öffentliche Verschlüsselungszertifikat unserer
Poststelle zur Verschlüsselung Ihrer Dokumente können Sie unter der
nachfolgenden URL abrufen:
[http://rlp-middleware.de/dokumente/rlpintermed.cer]
1.3.3 Unterstützte Formate und Signaturkomponenten
Die von uns unterstützten Dateiformate und Signaturkomponenten finden Sie auf der Internetseite: www.rlp-middleware.de/vps-technik.htm
Bitte prüfen Sie dort unbedingt, ob wir die mit Ihrer Signatursoftware und Signaturkarte erstellte Datei verarbeiten können.
1.3.4 Sonstiges
Signatursoftware / Equipment
Wenn Sie das technische
Equipment (Signaturkarte und/oder Kartenleser) über ein Trust-Center
erworben haben und nicht im Besitz einer Signatursoftware sind, können
Sie unter der URL http://www.seccommerce.de/de/produkte/webcontrust/secsigner/secsigner.html eine kostenlose Signatursoftware herunterladen.
Nutzung von Dokumenten der Stadtverwaltung Wörth am Rhein
Mit
den unter 1.3.1 und 1.3.2 beschriebenen Kommunikationswegen können Sie
auch die auf unserer Homepage veröffentlichten Dokumente, die wir Ihnen
zum Download bereitgestellt haben, nach entsprechender Bearbeitung an
uns übersenden.
1.5 Hinweise und rechtliche Besonderheiten
Betreiber der virtuellen Poststelle:
Landesbetrieb Daten- und Information (LDI)
Valenciaplatz 6
55118 Mainz
Telefon : 0800 / 6000 200
Telefax : 06131 / 605-145
eMail:
Rechtliche Besonderheiten
Allgemeine Benutzungsbedingungen der Virtuellen Poststelle Rheinland-Pfalz (AGB VPS)
Die
VPS wird durch den oben genannten Betreiber zur Verfügung gestellt. Die
Nutzung der VPS erfolgt auf Grundlage der „Allgemeinen
Benutzungsbedingungen der Virtuellen Poststelle Rheinland-Pfalz" (AGB
VPS). Die AGB VPS stehen hier zur Ansicht und zum Download bereit:
http://www.rlp-middleware.de/dokumente/AGBVPS0207.pdf
Durch Nutzung der VPS erkennt der Nutzer die AGB VPS an.
Sicherheitshinweise
Eine
rechtsgültige qualifizierte elektronische Signatur kann nur mit Hilfe
einer der zugelassenen Signaturkarten erfolgen. Nur dadurch kann die
sichere Identitätsfeststellung des Absenders gewährleistet werden.
Der
Absender trägt dafür Sorge, dass weder die Karte noch der PIN zur
Erzeugung der qualifizierten elektronischen Signatur in den Besitz eines
Dritten gelangen. Alle „elektronisch unterschriebenen" Dokumente gelten
als von dem Kunden/Bürger übermittelt, für den das in der Signaturkarte
ausgegebene, gültige Zertifikat ausgestellt ist. Eine dennoch erfolgte,
missbräuchliche Verwendung durch einen Unbefugten gilt als vom Absender
ausgeführt, wenn das Zertifikat zum Zeitpunkt der missbräuchlichen
Nutzung gültig war. Für den Absender gelten im Übrigen die mit dem
Herausgeber der Signaturkarte geschlossenen vertraglichen
Vereinbarungen.
Gewährleistung / Haftung
Die Nutzung der
virtuellen Poststelle erfolgt auf eigene Gefahr. Für eventuell
auftretende Schäden an Ihrem Computersystem übernehmen wir keine
Haftung. Die Stadtverwaltung Wörth am Rhein übernimmt keine Gewähr
dafür, dass das System stets zur Verfügung steht.
Schadensersatzansprüche gegen die Stadt Wörth am Rhein sind
ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
vor.
Datenschutz
Absender und Betreiber sind
verpflichtet, alle persönlichen Daten in Einklang mit den
datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu behandeln.
Fußnoten
[1] Formfrei: hier ist eine eigenhändige Unterschrift nicht
zwingend vorgeschrieben (z.B.: Anfragen, allgemeine Mitteilungen, etc.).
[2]
Formgebunden: hier ist eine eigenhändige Unterschrift zwingend
vorgeschrieben (z.B.: Anmeldungen und andere Bereiche des
öffentlich-rechtlichen Verwaltungsverfahrens bzw. gem. § 126a
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) auch Verträge und ähnliches im
Privatrecht).
[3] Die virtuelle Poststelle ist ein
Internetdienst. Dieser erlaubt einem beliebigen Absender elektronisch
signierte Dokumente, die für ein System der Stadtverwaltung Wörth am
Rhein bestimmt sind, gesichert und nachvollziehbar einzuliefern.