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Leistungsbeschreibung
Grundsätzlich haben Sie als deutscher Staatsbürger die Pflicht, einen Personalausweis zu besitzen, sofern Sie das 16. Lebensjahr vollendet haben und der Meldepflicht unterliegen.
Ausnahme: Sie besitzen einen gültigen Reisepass.
Personalausweis
Grundsätzlich haben Sie als deutscher Staatsbürger die Pflicht, einen Personalausweis zu besitzen, sofern Sie das 16. Lebensjahr vollendet haben und der Meldepflicht unterliegen.
Ausnahme: Sie besitzen einen gültigen Reisepass.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
Bei Personen ab 16 Jahren:
- Persönliche Vorsprache notwendig
- Bereits vorhandenes Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass)
- Aktuelles Biometrisches Passbild (nicht älter als sechs Monate)
Bei Personen unter 16 Jahren:
- Persönliche Vorsprache notwendig
- Bereits vorhandenes Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass)
- Aktuelles Biometrisches Passbild (nicht älter als sechs Monate)
- Persönliche Anwesenheit eines Erziehungsberechtigten (ausgewiesen durch Ausweisdokument)
- Einverständniserklärung des anderen Erziehungsberechtigten und Ausweiskopie
oder bei Alleinerziehenden einen Nachweis über das alleinige Sorgerechts
unter 24 Jahre:
Gültigkeit: 6 Jahre
Gebühr: 22,80 Euro
ab 24 Jahre:
Gültigkeit: 10 Jahre
Gebühr: 28,80 Euro