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Leistungsbeschreibung

Grundsätzlich haben Sie als deutscher Staatsbürger die Pflicht, einen Personalausweis zu besitzen, sofern Sie das 16. Lebensjahr vollendet haben und der Meldepflicht unterliegen.

Ausnahme: Sie besitzen einen gültigen Reisepass.

Spezielle Hinweise für - Stadt Wörth am Rhein

Personalausweis

Grundsätzlich haben Sie als deutscher Staatsbürger die Pflicht, einen Personalausweis zu besitzen, sofern Sie das 16. Lebensjahr vollendet haben und der Meldepflicht unterliegen.

Ausnahme: Sie besitzen einen gültigen Reisepass.

Folgende Unterlagen werden benötigt:

Bei Personen ab 16 Jahren:

  • Persönliche Vorsprache notwendig
  • Bereits vorhandenes Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass)
  • Aktuelles Biometrisches Passbild (nicht älter als sechs Monate)

Bei Personen unter 16 Jahren:

  • Persönliche Vorsprache notwendig
  • Bereits vorhandenes Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass)
  • Aktuelles Biometrisches Passbild (nicht älter als sechs Monate)
  • Persönliche Anwesenheit eines Erziehungsberechtigten (ausgewiesen durch Ausweisdokument)
  • Einverständniserklärung des anderen Erziehungsberechtigten und Ausweiskopie 

oder bei Alleinerziehenden einen Nachweis über das alleinige Sorgerechts

unter 24 Jahre: 

Gültigkeit:            6 Jahre

Gebühr:               22,80 Euro

ab 24 Jahre:                      

Gültigkeit:           10 Jahre 

Gebühr:               28,80 Euro

Rechtsgrundlage

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