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/ Ausweise und Dokumente / Ausweise / Personalausweis Einsicht gewähren für im Chip gespeicherte Daten

Leistungsbeschreibung

Auf Wunsch können Sie bei der zuständigen Personalausweisbehörde ihre gespeicherten, auslesbaren Daten im elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium des Personalausweises einsehen.

Hierfür müssen Sie persönlich bei der Personalausweisbehörde erscheinen.

Voraussetzungen

  • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis

Welche Gebühren fallen an?

Keine.

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Unterstützende Institutionen

Servicenummer neuer Personalausweis

Tel.: +49 1801 333333

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