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/ Sondernutzungserlaubnis für Werbung im öffentlichen Raum beantragen

Zuständige Mitarbeiter

Frau Laura Blocher

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Besucheradresse

Gebäude: Rathaus
Raum-Nr.: 107
Stockwerk: EG
Mozartstraße 2
76744 Wörth am Rhein Adresse in Google Maps anzeigen
Details

Leistungsbeschreibung

Wenn außerhalb geschlossener Räume oder auf öffentlichen Flächen geworben wird, handelt es sich um Außenwerbung.

Wenn Sie außerhalb geschlossener Räume oder auf öffentlichen Flächen für etwas werben wollen, zum Beispiel durch das Aufhängen von Plakaten, stellt dies eine Nutzung dar, die über den üblichen Gebrauch des öffentlichen Raumes (Gemeingebrauch) hinausgeht. Es liegt eine Sondernutzung vor, für welche Sie eine Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis) beantragen müssen. Die Die Sondernutzungserlaubnis muss Ihnen vorliegen, bevor Sie mit dem Werben beginnen.

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