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Sie haben den Partner für Ihr Leben gefunden und möchten das nun amtlich machen? Welche Behörden sind im Anschluss an die Trauung aufgrund der Status- und einer Namensänderung zu informieren? Bei der Planung und Vorbereitung einer Heirat müssen zahlreiche Nachweise erbracht werden, sowie Ort und Termin vereinbart und güterrechtliche Fragen geklärt werden. Für die überwiegende Zahl der damit verbundenen Verwaltungsleistungen sind die kommunalen Standesämter zuständig.
Leistungen
- Änderung des Familiennamens als vertriebene oder spätaussiedelnde Person, deren Ehegattin, Ehegatte oder Nachkomme beantragen
- Änderung des Familiennamens aus wichtigen Gründen beantragen
- Änderung des Familiennamens beantragen
- Änderung des Familiennamens des Kindes durch Einbenennung oder Rückbenennung beantragen
- Änderung des Geburtsnamens des Kindes bei nachträglicher gemeinsamer Sorge, bei Scheinvaterschaft oder Anschlusserklärung beantragen
- Ausstellen einer Eheurkunde beantragen
- Ausstellen einer Lebenspartnerschaftsurkunde beantragen
- Ehefähigkeitszeugnis beantragen
- Erklärung zur Namensführung abgeben - Erklärung zur Namensführung von Ehegatten ohne inländischem Ehe- oder Heiratseintrag
- Familienbuch
- Familienname Änderung aufgrund der Erklärung zur Namensführung von Ehegatten
- Familienname Änderung aufgrund der Erklärung zur Namensführung von Lebenspartnern
- Familienname Änderung Kind - durch alleinsorgeberechtigten Elternteil
- Familienname Änderung Kind - Neubestimmung des Geburtsnamens
- Geburtsnamen wiederannehmen
- Heirat anmelden
- Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe