Im Abrechnungsgebiet Wörth steht für das Jahr 2022 die Abrechnung der Ausbaubeiträge für öffentliche Verkehrsanlagen (Straßenausbaubeiträge) an.
Im Jahr 2022 sind Investitionsaufwendungen für den Ausbau der Ottstraße in Höhe von 684.379,96 EUR abzurechnen. Abzüglich des Gemeindeanteils von 30 Prozent verbleiben 479.065,97 EUR, die auf die Grundstückseigentümer umzulegen sind.
Nach einer vorläufigen Berechnung beträgt der Beitragssatz je m² gewichteter Grundstücksfläche ca. 0,2614 EUR. Dies ergibt für ein durchschnittlich großes Grundstück mit 500 m², bebaut mit zwei Vollgeschossen (= 600 m² gewichtete Fläche), einen Straßenausbaubeitrag von rund 157 EUR.
Grundlage für die Beitragsberechnung sind die im Grundbuch eingetragenen Grundstücksflächen. Diesen werden Zuschläge für Vollgeschosse und Gewerbe (Artzuschlag) hinzugerechnet. Der Zuschlag je Vollgeschosse beträgt 10 Prozent. Die Gewerbezuschläge betragen 10 Prozent für gemischt genutzte Grundstücke und 20 Prozent bei rein gewerblich genutzten Grundstücken. Der Gewerbezuschlag (Artzuschlag) wird nicht nur für klassische Gewerbe erhoben, sondern ist auch für vergleichbare Nutzungen wie beispielsweise Arztpraxen, Rechtsanwaltskanzlei oder Physiotherapiepraxis anzuwenden. Durch die Zuschläge werden gewerblich genutzte Grundstücke beitragsmäßig höher belastet als reine Wohngrundstücke.
Beispielrechnungen für 2022:
| Grundstücksgröße | 500 m² | 500 m² | 500 m² |
| Zuschlag für Vollgeschosse | 10 % | 20 % | 20 % |
| ggf. Zwischensumme | 600 m² | ||
| Gewerbezuschlag | 0 | 0 | 10 % |
| beitragspflichtige Fläche | 550 m² | 600 m² | 660 m² |
| x Beitragssatz | 0,2614 EUR | 0,2614 EUR | 0,2614 EUR |
| = Straßenausbaubeitrag | 143,77 EUR | 156,84 EUR | 172,52 EUR |
Bei Vollgeschosszuschlägen von 30 Prozent oder mehr erhöht sich der Straßenausbaubeitrag entsprechend.
Die Ausbaubeitragsbescheide für das Jahr 2022 werden in Kürze verschickt. Der Straßenausbaubeitrag ist ein Monat nach Zugang des Bescheides zur Zahlung fällig. Wir weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die speziell für die Ausbaubeiträge erteilten Einzugsermächtigungen für das SEPA-Lastschriftverfahrens noch Gültigkeit haben. Den Bescheiden liegen keine Formulare zur Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren bei.
Falls Sie künftig die Abbuchung der fälligen Beiträge wünschen, können Sie hier den SEPA-Vordruck herunterladen und der Stadtkasse zukommen lassen.
Sollten Sie kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, bitten wir den Beitrag zum Fälligkeitsdatum zu überweisen.
Für Rückfragen steht Ihnen Frau Buchfink unter Tel.Nr. 07271-131-102 vormittags zur Verfügung.
