Schulbuchausleihe

Informationen zur Schulbuchausleihe gegen Gebühr im Schuljahr 2026/2027 für alle Grundschulen der Stadt Wörth a. Rh.

Die Teilnahme an der Schulbuchausleihe gegen Gebühr ist freiwillig. Für eine Teilnahme ist in jedem Schuljahr eine neue Bestellung erforderlich. Dies gilt auch, wenn aktuell ausgeliehene Schulbücher auch im Schuljahr 2026/2027 im Unterricht weiterverwendet werden. Andernfalls müssen am Ende des Schuljahres 2025/2026 alle ausgeliehenen Schulbücher zurückgegeben werden.

Die Bestellung für das Schuljahr 2026/2027 ist grundsätzlich nur in der Zeit vom 8. Mai bis 2. Juni 2026 möglich.

Wie melde ich mich zur Ausleihe gegen Gebühr an?

Die Bestellung erfolgt im Elternportal. Zu diesem gelangen Sie über die Internetseite www.LMF-online.rlp.de. Hier kann ein Benutzerkonto für die Schulbuchausleihe angelegt werden.

Wie bestelle ich die Schulbücher für die Ausleihe gegen Gebühr?

Verwenden Sie für jede Schülerin und jeden Schüler den individuellen Freischaltcode, den Sie von der Schule für das Schuljahr 2026/2027 in einem Elternbrief erhalten haben. Führen Sie für jedes Kind, für das eine Teilnahme an der Ausleihe gegen Gebühr gewünscht ist, die Bestellung der Schulbuchpakete für das Schuljahr 2026/2027 einzeln durch. Wenn Sie beispielsweise für drei Kinder die Teilnahme an der Ausleihe gegen Gebühr wünschen, muss für jedes Kind eine separate Bestellung der Schulbuchpakete für das Schuljahr 2026/2027 mit dessen individuellem Freischaltcode erfolgen. Mit der Bestellung schließen Sie einen kostenpflichtigen Vertrag ab.

Wenn Sie einen Bestellvorgang erfolgreich abgeschlossen haben, erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail.

An der Ausleihe gegen Gebühr können nur solche Schülerinnen und Schüler teilnehmen, für die die Bestellung der Schulbuchpakete abgeschlossen wurde. Wer sich nicht rechtzeitig verbindlich zu dem Ausleihverfahren angemeldet und ein Schulbuchpaket bestellt hat, muss seine Schulbücher selbst beschaffen! Die bloße Eingabe des Freischaltcodes im Elternportal stellt noch keine Bestellung dar.

Ich habe bereits einen Antrag auf Lernmittelfreiheit (kostenlose Ausleihe) gestellt. Was muss ich beachten?

Wenn ein Antrag auf Lernmittelfreiheit für das Schuljahr 2026/2027 gestellt und dieser Antrag bereits bewilligt wurde, müssen Sie weiter nichts tun. Sie erhalten das Schulbuchpaket zu Beginn des neuen Schuljahres kostenfrei.

Sie müssen also kein Benutzerkonto eröffnen und auch keine Bestellung durchführen!

Wenn Sie Ihren Antrag auf Lernmittelfreiheit bis zum 16. März 2026 gestellt haben und dieser Antrag abgelehnt wurde, können Sie an der Ausleihe gegen Gebühr teilnehmen.

Ich komme mit der Bestellung nicht zurecht. Wer hilft weiter?

Wenn Sie Unterstützung benötigen, weil Sie z. B. nicht über einen Internetzugang verfügen, wenden Sie sich bitte frühzeitig an die Servicestellen des Schulträgers; die Anschrift, die Servicezeiten und die Telefonnummer finden Sie auf der Rückseite des Elternbriefs mit dem Freischaltcode.

Bitte bringen Sie das Schreiben der Schule mit, das den für die Bestellung notwendigen Freischaltcode enthält.

Falls Sie Probleme mit der Bestellung haben, wenden Sie sich bitte während den üblichen Bürozeiten an die Hotline des Pädagogischen Landesinstitutes. Sie erreichen diese unter der Telefonnummer 0261-9702-900 oder unter der E-Mail-Adresse: .

Ihre Stadtverwaltung Wörth am Rhein

Diese Webseite verwendet Cookies. Cookies werden zur Benutzerführung und Webanalyse verwendet und helfen dabei, diese Webseite besser zu machen. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung. Mit der Nutzung dieser Webseite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.