(Foto: Mike Schönlaub)
Am 5. Mai hat der Stadtrat das neue Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzept beschlossen. Ziel des Konzepts ist es, die Stadt besser bei Extremwetterereignissen zu schützen, Schäden zu reduzieren und die Handlungsfähigkeit von Verwaltung, Einsatzkräften und Bürgerinnen und Bürgern zu stärken.
Laut Aussagen von Klimaexperten ist davon auszugehen, dass aufgrund des Klimawandels in Zukunft vermehrt mit extremen Wetterereignissen, vor allem mit lokalem Starkregen zu rechnen ist. Die Stadt Wörth am Rhein ist sich bewusst, dass diese plötzlich eintretenden Ereignisse im Vergleich zu Flusshochwassern sehr schlecht bis gar nicht vorhergesagt werden können. Die Vorwarnzeit für die Betroffenen ist dementsprechend kurz bis gar nicht vorhanden.
Umso wichtiger ist es, dass die Kommune die Gewässerunterhaltung, eine hochwassermindernde Flächenbewirtschaftung, eine Optimierung der Außengebietsentwässerung sowie die Optimierung der Straßenentwässerung entsprechend plant und umsetzt. Hochwasser- und Starkregenvorsorge ist aber eine Gemeinschaftsaufgabe. Auch private Vorsorgemaßnahmen sind immens wichtig. Im Konzept werden daher neben „Hausaufgaben“ für die Stadt, viele Handlungsempfehlungen gegen die identifizierten Defizite für Haus- und Grundstücksbesitzer aufgezeigt.
Dabei helfen Orientierungsfragen im Konzept das Risiko für das eigene Haus und Grundstück einzuschätzen:
- Kann Wasser über einen Hauseingang, Kellerabgang, ebenerdige Lichtschächte und Kellerfenster eindringen?
- Liegt das Gebäude in einer Geländesenke/an oder unterhalb von einem Hang?
- Führt das Oberflächengefälle auf das Gebäude zu?
- Kann oberflächig abfließendes Regenwasser von der Straße oder von Nachbargrundstücken bis an das Gebäude gelangen?
Für die Einschätzung des eigenen Risikos steht in Rheinland-Pfalz der sogenannte Hydro-Zwilling online zur Verfügung. Unter https://hydrozwilling.rlp.de/ werden die konkreten Auswirkungen von Sturzfluten und Flusshochwasser am Computer simuliert und anschaulich dreidimensional visualisiert. Der Staat ist gesetzlich nicht verpflichtet, die bei Naturkatastrophen entstandenen Schäden an Privatgebäuden zu ersetzen. Daher ist es für jeden Eigentümer empfehlenswert, eigene finanzielle Vorsorgemaßnahmen zu treffen. Hier stellt die Risikovorsorge in Form einer Elementarschadenversicherung eine sinnvolle Maßnahme dar, die von jedem Eigentümer in Betracht gezogen werden sollte.
Mit der Verabschiedung des Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzeptes gibt die Stadt Wörth ihren Bürgerinnen und Bürgern ein wichtiges Instrument in die Hand, Schritte für die eigene Sicherheit einzuleiten.
