E-Rechnung

Informationen für Rechnungssteller

Die E-Rechnungs-Verordnung (ERechVORP) verpflichtet Unternehmen in Rheinland-Pfalz, die Aufträge von öffentlichen Stellen erhalten, ab dem 01. April 2025 ihre Rechnungen elektronisch zu stellen. 

Informationen und eine Anleitung zur Einreichung von E-Rechnungen bei der Stadtverwaltung Wörth finden Sie auf dieser und den nachfolgenden Seiten. 

Registrierung und Anmeldung für Rechnungssteller

 Sie möchten uns Rechnungen elektronisch senden? Dann müssen Sie sich einmalig registrieren. Das geht über das "Mein Unternehmenskonto" (MUK) beim Zentralen E-Rechnungseingang RLP (ZRE). Für das MUK benötigen Sie ein ELSTER-Zertifikat. Die Beantragung kann ein paar Tage dauern, also kümmern Sie sich am besten frühzeitig darum. [Hier finden Sie alle Infos zur Registrierung.]

Sind Sie bereits beim MUK registriert? Dann können Sie sich hier direkt beim ZRE anmelden: [Anmeldung ZRE]

Leitweg-IDs und RECHNUNGSEINGANG bei der Stadt Wörth am Rhein

Auf den folgenden Seiten finden Sie zusätzliche, weiterführende Informationen des Landes Rheinland-Pfalz zur ERechnung.

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