E-Rechnung

Die Stadt Wörth am Rhein verarbeitet im Bereich des Zahlungsverkehrs seit dem 01.01.2025 E-Rechnungen. Hier finden Sie alle Informationen zu diesem Thema und eine Anleitung, wie Sie E-Rechnungen einreichen können.

Informationen für Rechnungssteller

Mit der E-Rechnungs-Verordnung (ERechVORP), die am 10. Januar 2024 verkündet wurde und der Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung, wird in Rheinland-Pfalz die nächste Stufe der elektronischen Rechnungsstellung umgesetzt. Unternehmen in Rheinland-Pfalz, die öffentliche Aufträge oder Konzessionen erhalten, werden ab dem 1. April 2025 zur elektronischen Rechnungsstellung verpflichtet!

Registrierung und Anmeldung für Rechnungssteller

Damit Rechnungen elektronisch versandt werden können, müssen sich Rechnungssteller registrieren. Die Registrierung am Zentralen E-Rechnungseingang RLP (ZRE) erfolgt mithilfe des „Mein Unternehmenskonto“ (MUK) auf Basis von ELSTER. Die Beantragung des hierfür benötigten Zertifikats kann einige Tage in Anspruch nehmen. Nähere Informationen zur Registrierung finden Sie hier.

Sobald die Registrierung des MUK erfolgt ist, melden Sie sich unter folgendem Link mit Ihrem Zertifikat beim ZRE an: Anmeldung ZRE

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