Europaweite bzw. Nationale öffentliche Ausschreibungen
Information über beabsichtigte beschränkte Ausschreibungen
Gemäß § 19 Abs. 5 VOB/A informieren Auftraggeber fortlaufend Unternehmen auf Internetportalen oder in ihren Beschaffungsprofilen über beabsichtigte Beschränkte Ausschreibungen nach § 3 Abs. 3 Nummer 1 VOB/A ab einem voraussichtlichen Auftragswert von 25.000 EUR ohne Umsatzsteuer.