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/ Auskunft aus Gewerberegister - Einfach und Erweitert

Zuständige Mitarbeiter

Frau Martina Schäfer

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Postadresse

Gebäude: Rathaus
Raum-Nr.: 110
Stockwerk: EG
Mozartstraße 2
76744 Wörth am Rhein Adresse in Google Maps anzeigen
Details

Leistungsbeschreibung

Sie finden über die elektronische Gewerbeauskunft alle aktuell beim Gewerbeamt der Stadt Wörth am Rhein gemeldeten Unternehmen. Nur registrierte Benutzer haben auch Zugriff auf bereits abgemeldete Betriebe. Nicht gespeichert sind die Daten von Angehörigen der so genannten freien Berufe, z.B. Architekten, Rechtsanwälte und Ärzte.

Alle angebotenen Daten sind jeweils tagesaktuell. Selbstverständlich können nur die Gewerbedaten bereitgestellt werden, die auch von den Unternehmen gemeldet werden. Sofern einzelne Betriebe keine entsprechende Gewerbeanzeige erstatten, können deren Daten auch nicht in der elektronischen Gewerbeauskunft enthalten sein.

Jedes Unternehmen kann beantragen, dass die Unternehmensdaten nicht im Wege einer Gewerbeauskunft weitergegeben werden. Diese Auskunftsperre ist beim Gewerbeamt der Stadt Wörth am Rhein schriftlich und ausreichend begründet zu beantragen.

Gewerbeauskunft abfragen

Welche Unterlagen werden benötigt?

Sie können bereits ohne eine vorherige Registrierung sämtliche Grunddaten (Name, Anschrift und Tätigkeit) eines in Wörth am Rhein gemeldeten Unternehmens einsehen. Sofern Sie jedoch erweiterte Informationen - beispielsweise Namen und Anschrift von Geschäftsführern - zu einem Betrieb benötigen, müssen Sie sich vorher einmalig bei dem Gewerbeamt der Stadt Wörth am Rhein registrieren lassen.

Registrierung für gebührenpflichtige Auskunftsempfänger (z.B. Rechtsanwälte, Auskunfteien, Versicherungen)

Sofern Sie nicht von der Gebührenpflicht aufgrund gesetzlicher Vorschriften befreit sind, können Sie nach § 14 Abs. 7 und 11 GewO nur an dem automatisierten Auskunftsverfahren teilnehmen, wenn

1.) Sie ein rechtliches Interesse an der Kenntnis der zu übermittelnden Daten glaubhaft machen können. Sie müssen im Rahmen der Registrierung schriftlich versichern, dass für alle zukünftig von Ihnen eingeholten Gewerbeauskünfte jeweils das rechtliche Interesse an dem Erhalt der Daten gegeben ist. Weiterhin werden bei jeder Datenabfrage der Verwendungszweck und das Aktenzeichen zu der Anfrage von Ihnen abgefragt. Diese Angaben werden gespeichert und können von den Gewerbebehörden dazu genutzt werden, um im Nachhinein zu überprüfen, ob die Abfrage rechtmäßig war.

2.) kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Gewerbetreibenden überwiegt und

3.) der Abruf der Daten wegen der Häufigkeit oder der Eilbedürftigkeit der Abrufe und unter Berücksichtigung der schutzwürdigen Interessen der Gewerbetreibenden angemessen ist.

Die Registrierung der gebührenpflichtigen Auskunftsempfänger ist zunächst auf ein Jahr begrenzt. Danach wird die Berechtigung von der Registrierungsstelle erneut überprüft.
Registrierung für gebührenbefreite Auskunftsempfänger (z.B. Verwaltungen, Sozialversicherungsträger, Arbeitsagenturen)

Sofern Sie von der Gebührenpflicht aufgrund gesetzlicher Vorschriften befreit sind, können Sie nach § 14 Abs. 6 und 11 GewO nur an dem automatisierten Auskunftsverfahren teilnehmen, wenn

1.) die Kenntnis der Daten zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder erheblicher Nachteile für das Gemeinwohl erforderlich ist oder

2.) der Empfänger die Daten beim Gewerbetreibenden nur mit unverhältnismäßigem Aufwand erheben könnte oder von einer solchen Datenerhebung nach der Art der Aufgabe, für deren Erfüllung die Kenntnis der Daten erforderlich ist, abgesehen werden muss und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Gewerbetreibenden überwiegt und

3.) der Abruf der Daten wegen der Häufigkeit oder der Eilbedürftigkeit der Abrufe und unter Berücksichtigung der schutzwürdigen Interessen der Gewerbetreibenden angemessen ist und die zum Abruf bereitgehaltenen Daten ihrer Art nach für die Aufgaben oder Geschäftszwecke des Empfängers erforderlich sein können.

Die Registrierung der gebührenfreien Auskunftsempfänger ist zeitlich nicht begrenzt.
So können Sie sich für die eAuskunft registrieren

1.) Füllen Sie bitte den Registrierungsantrag vollständig aus.
2.) Unterschreiben Sie den Antrag und versehen Sie ihn mit Ihrem Firmenstempel.
3.) Senden Sie den Antrag per Post an das

Stadtverwaltung
Ordnungs- und Gewerbeamt
Mozartstraße 2
76744 Wörth am Rhein

Sie erhalten Ihre Zugangsdaten i.d.R. innerhalb von 14 Tagen.

Registrierungsantrag
Nutzungsvereinbarung

Welche Gebühren fallen an?

Die Abfrage der Grunddaten (Name, Anschrift und Tätigkeit eines Unternehmens) - die sog. einfache Gewerbeauskunft - ist für alle Nutzer kostenfrei.

Sofern der Nutzer nicht aufgrund gesetzlicher Vorschriften von der Zahlung der Verwaltungsgebühren befreit ist, kostet jede online erteilte, erweiterte Gewerbeauskunft mit erweiterten Betriebsdaten 20,00 Euro.

Da der angesprochene Kundenkreis im Allgemeinen keine sonst im Internet üblichen Zahlungsmethoden (Lastschrift, Kreditkarte) akzeptiert, werden die Gebühren pro Quartal über eine Sammelrechnung abgerechnet.

Rechtsgrundlage

Die Rechtsgrundlage für die elektronische Gewerbeauskunft findet sich in § 14 der Gewerbeordnung (GewO). Danach können die Grunddaten Name, Anschrift und Tätigkeit eines Unternehmens öffentlich zugänglich gemacht werden. Für weitergehende Daten gelten die einschränkenden Regelungen des § 14 Abs. 5,6,7,10 und 11 GewO.

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