Suchergebnis

/ Erschließung von Grundstücken - Grundstücksentwässerung

Leistungsbeschreibung


Leistungsbeschreibung

Bauvorhaben im Innenbereich sind u. a. erst dann zulässig, wenn die Erschließung gesichert ist. Die Erschließung ist Aufgabe der Gemeinde. Erschlossen sind Grundstücke, denen durch die Erschließungsanlage die Anfahrmöglichkeit an ihre Grenze und damit die Zufahrt im straßenrechtlichen Sinn vermittelt wird.
Diese Zufahrt ist bei Wohngrundstücken auch erfüllt, wenn man auf sie hinaufgehen kann.


Die Kosten für die Erschließung werden auf die erschlossenen Grundstücke verteilt, wobei ein Gemeindeanteil von mindestens 10 % zu berücksichtigen ist. Ist eine Straße erst im Bau und noch nicht endgültig hergestellt, können Vorausleistungen auf die zukünftige Beitragspflicht erhoben werden. Diese Vorausleistung wird mit der endgültigen Beitragsschuld verrechnet.


siehe auch


Erschließungsbeiträge

 


Spezielle Hinweise für - Stadt Wörth am Rhein

Unter „Grundstücksentwässerung“ wird die Ableitung des auf dem Grundstück und den darauf befindlichen Bauten anfallenden Schmutz- und Regenwassers (= Abwasser) in die öffentliche Kanalisation verstanden. In Wörth erfolgt die Ableitung von Schmutz- und Niederschlagswasser überwiegend durch eine Mischwasserkanalisation. Nach der Novellierung des Landeswassergesetzes soll die Ableitung von Schmutz- und Niederschlagswasser getrennt (sogenanntes Trennsystem) erfolgen.

Zur sicheren Ableitung des Abwassers sind bebaute Grundstücke in Wörth laut der AES* prinzipiell an eine vorhandene öffentliche Kanalisation anzuschließen. Die Grundstücksentwässerungsanlagen, wie z. B. Kanäle auf dem Grundstück, sind gemäß den allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie auf Kosten des Grundstückeigentümers herzustellen (§ 11).

Während die im öffentlichen Straßenraum liegenden Kanäle als öffentliche Abwasseranlagen von der Abwasserbeseitigung der Stadt Wörth am Rhein gebaut und gewartet werden, ist die Grundstücksentwässerungsanlage (gesamter Hausanschluss bis zum öffentlichen Kanal, also auch der außerhalb des Grundstückes und unter der Straße liegende Teil) das Eigentum des jeweiligen Grundstücksbesitzers und muss von diesem auf seine Kosten unterhalten, gereinigt und -falls notwendig- erneuert werden.

Nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik wird der Kanalanschluss in Wörth üblicherweise über sogenannte „Freispiegelleitungen“ im freien Gefälle durchgeführt. In Ausnahmefällen und nur nach vorheriger Absprache mit der Abwasserbeseitigung der Stadt Wörth am Rhein sind auch Grundstücksentwässerungen über Hebeanlagen möglich.

Für Hebeanlagen gilt, dass die zur Grundstücksentwässerung erforderliche Pumpstation und die Anschluss-Druckleitung zum öffentlichen Übergabeschacht bzw. zur öffentlichen Leitung als Eigentum des Grundstücksbesitzers angesehen und von diesem zu erstellen, zu reinigen und ggf. zu erneuern ist. Die Pumpstation ist daher grundsätzlich auf dem Privatgrundstück anzuordnen.

Bei der Planung der Grundstücksentwässerung sollten der Ratgeber zur Entwässerung des Grundstücks und die Bürgerinformation Nr. 2 Rückstausicherung berücksichtigt werden.

Vor Herstellung der Grundstücksentwässerungsanlagen muss ein Entwässerungsantrag gestellt werden. Dieser wird üblicherweise vom Architekt als Bestandteil des Baugesuches erstellt und ist bei der Abwasserbeseitigung der Stadt Wörth am Rhein einzureichen. Die  Grundstücksentwässerungsanlagen dürfen nur nach Vorliegen einer Entwässerungsgenehmigung hergestellt werden. Die  Abnahme durch die Abwasserbeseitigung der Stadt Wörth am Rhein ist schriftlich zu beantragen.

An wen muss ich mich wenden?
  • Gemeindeverwaltung
  • Verbandsgemeindeverwaltung
  • Stadtverwaltung

 


Welche Unterlagen werden benötigt?

Spezielle Hinweise für - Stadt Wörth am Rhein

Hier finden Sie Formulare rund um die Abwasserbeseitigung.

Diese Webseite verwendet Cookies. Cookies werden zur Benutzerführung und Webanalyse verwendet und helfen dabei, diese Webseite besser zu machen. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung. Mit der Nutzung dieser Webseite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.