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/ Verbrennen pflanzlicher Abfälle

Zuständige Mitarbeiter

Frau Martina Schäfer

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Postadresse

Gebäude: Rathaus
Raum-Nr.: 110
Stockwerk: EG
Mozartstraße 2
76744 Wörth am Rhein Adresse in Google Maps anzeigen
Details

Leistungsbeschreibung

Leistungsbeschreibung

Pflanzen und Pflanzenteile, die auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Grundstücken außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortslage anfallen, dürfen an Ort und Stelle verbrannt werden, soweit sie dem Boden aus landbaulichen Gründen oder wegen ihrer Beschaffenheit nicht zugeführt werden können.


Werden mehr als drei Kubikmeter an pflanzlichen Abfällen verbrannt, ist dies der zuständigen Ordnungsbehörde anzuzeigen.

 

An wen muss ich mich wenden?

Die Ordnungsbehörde ihrer

  • Gemeindeverwaltung
  • Verbandsgemeindeverwaltung
  • Stadtverwaltung

Rechtsgrundlage

Anträge / Formulare

Spezielle Hinweise für - Stadt Wörth am Rhein
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