⇑ / Stundung von Forderungen
Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
Leistungsbeschreibung
Für die Stundung kommunaler Forderungen wenden sie sich bitte unmittelbar an die Stadt- / Gemeindekasse der zuständigen Körperschaft.
Für die Gewährung einer Stundung ist ein förmlicher Antrag erforderlich.
Dieser wird von vielen Kommunen, die das rlpDirekt-Formularsystem nutzen als Online-Formular angeboten. Wechseln Sie dazu zunächst auf die gewünschte Kommune (Regionalisierung) und wählen dann den Menüpunkt "Formulare" aus
Anträge / Formulare
Spezielle Hinweise für - Stadt Wörth am Rhein