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/ Kirchenaustritt

Leistungsbeschreibung

Leistungsbeschreibung

Zuständig:

  • Gemeindeverwaltung
  • Verbandsgemeindeverwaltung
  • Stadtverwaltung

Der Austritt aus der evangelischen oder katholischen Kirche kann in Rheinland-Pfalz auch beim Standesamt erklärt werden.

 

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