Suchergebnis

/ Ausweise und Dokumente / Ausweise / Entsperrung elektronischer Identitätsnachweis

Leistungsbeschreibung

Sie können einen gesperrten elektronischen Identitätsnachweis (Online-Ausweisfunktion) ausschließlich über die zuständige Personalausweisbehörde entsperren lassen.

Voraussetzungen

  • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis

Welche Gebühren fallen an?

EUR 6,00

Unterstützende Institutionen

Servicenummer neuer Personalausweis

Tel.: +49 1801 333333

Diese Webseite verwendet Cookies. Cookies werden zur Benutzerführung und Webanalyse verwendet und helfen dabei, diese Webseite besser zu machen. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung. Mit der Nutzung dieser Webseite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.