⇑ / Mobilität und Fahrzeuge / Führerscheine / Erweiterung einer Fahrerlaubnis um eine weitere Fahrerlaubnisklasse
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Leistungsbeschreibung
Sie sind bereits Inhaber einer Fahrerlaubnis und möchten diese um eine weitere Fahrerlaubnis(klasse) erweitern?
Für die Erweiterung einer Fahrerlaubnis gelten grundsätzlich die Bestimmungen der Ersterteilung
Ausnahmen bestehen für:
- die Erweiterung der Klasse A1 auf die Klasse A2 und die Erweiterung der Klasse A2 auf die Klasse A:
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 bzw. der Klasse A2 müssen Sie jeweils nur eine praktische Prüfung ablegen (Aufstieg). - die Erweiterung der Klasse B auf die Klasse BE, der Klasse C1 auf die Klasse C1E, der Klasse D auf die Klasse DE und der Klasse D1 auf die Klasse D1E:
Hier ist jeweils nur eine praktische Prüfung abzulegen.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an Ihre örtlich zuständige Fahrerlaubnisbehörde bei der Stadt- bzw. Kreisverwaltung oder an Ihr örtlich zuständiges Bürgerbüro der Gemeindeverwaltung, der verbandsfreien Gemeinde bzw. der Verbandsgemeindeverwaltung.
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Eintragung von Modulen z. B. Modul 96
Wenn Sie im Besitz eines gültigen Führerscheins der Klasse B sind und ein Modul eintragen lassen möchten.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Gültiges Ausweisdokument
- Gültiger Führerschein
- Aktuelles Biometrisches Passbild (nicht älter als sechs Monate)
- Teilnahmebescheinigung für die Module
Gebühr:
für den neuen Führerschein: 18,90 Euro
für das Modul: 28,60 Euro