Der Auftraggeber
informiert nach der Durchführung einer Beschränkten Ausschreibung ohne
Teilnahmewettbewerb oder einer Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb für
die Dauer von drei Monaten über jeden so vergebenen Auftrag ab einem
Auftragswert von 25 000 Euro ohne Umsatzsteuer auf seinen Internetseiten oder
auf Internetportalen
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