Ehrung für die Jahre 2024 und 2025

Stadt Wörth am Rhein nimmt Meldungen ab sofort entgegen - neue Ehrungssatzung erweitert die Ehrungen von musikalischen Erfolgen und herausragenden ehrenamtlichen Tätigkeiten - Meldeschluss: 31. März 2026 (Archivfoto aus 2024)

Im Dezember 2025 hat der Stadtrat eine neue Ehrungssatzung beschlossen. Die Satzung regelt wie sportliche Erfolge, musikalische Erfolge und herausragende ehrenamtliche Tätigkeiten gewürdigt werden. Im Frühsommer werden die Ehrungen dann in einem festlichen Rahmen angemessen gefeiert.

Die Auszeichnung unterstreicht die Wertschätzung der Stadt für den Einsatz in der Gemeinschaft. Mit der Würdigung möchte die Stadt gleichzeitig zu mehr Engagement motivieren, denn hier werden u. a. positive Vorbilder geschaffen, die z. B. Werte wie Teamwork, Disziplin und Respekt vermitteln. „Durch das Ehrenamt gewinnt unsere Gesellschaft“, so Steffen Weiß, Bürgermeister der Stadt Wörth am Rhein, „Wenn sich viele einbringen, stärkt das die Gemeinschaft in unserer Stadt.“

Ab sofort können nun Vorschläge für die zu ehrenden Personen für die Jahre 2024 und 2025 eingereicht werden. Aufgerufen sind alle Vereine oder Einzelpersonen, die zu Ehrenden vorzuschlagen und Erfolge zu melden. Die Meldebögen mit genauen Angaben, welche Leistungen geehrt werden und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, sind im Internet unter www.woerth.de verfügbar. Es ist aber auch möglich, eine E-Mail mit den entsprechenden Angaben an zu senden.

Am 12. Juni 2026 wird es eine gemeinsame Veranstaltung in der Festhalle geben, um die Ehrungen würdig zu feiern. Hierzu ergeht eine gesonderte Einladung an die zu Ehrenden.

Um entsprechende Vorbereitungen für diesen Ehrungsabend treffen zu können, sind die zu ehrenden Personen bis spätestens 31. März 2026 zu melden. Ebenso die Trainerinnen und Trainer (Musiklehrerinnen und Musiklehrer), die zum Erfolg beigetragen haben. Zur Evaluation der neuen Richtlinien sollten für die Jahre 2024 und 2025 auch Sportlerinnen und Sportler nachrichtlich gemeldet werden, falls sie einen ersten Platz bei Pfalzmeisterschaften gewonnen haben.

Die aktuelle Fassung der Ehrungssatzung vom 9. Dezember 2025 mit allen Meldebögen ist hier einsehbar:

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