Haupt- und Finanzausschuss
Am Dienstag, 3. Februar 2026, findet um 19 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses, Mozartstraße 2, 76744 Wörth am Rhein eine öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses statt.
Tagesordnung
Öffentlicher Teil
1 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung
2 Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Max im Woog“ im Ortsbezirk Maximiliansau
- Abschluss eines Kostenübernahmevertrages gemäß § 11 Baugesetzbuch (BauGB)
3 Vermarktung städtischer Grundstücke zur Bebauung mit Hausgruppen im Baugebiet „Abtswald Teil C“ in Wörth
4 Genehmigung von überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen im Haushaltsjahr 2024
5 Vergabe von Aufträgen
6 Anfragen und Mitteilungen
Nichtöffentlicher Teil
7 Vergabe von Aufträgen
8 Grundstücksangelegenheiten
9 Personalangelegenheiten
10 Anfragen und Mitteilungen
Öffentlicher Teil
11 Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse
Steffen Weiß
Bürgermeister
Ortsbeirat Wörth
Am Donnerstag, 5. Februar 2026, findet um 19 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses, Mozartstraße 2, 76744 Wörth am Rhein eine öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ortsbeirates Wörth statt.
Tagesordnung
Öffentlicher Teil
1 Mitteilungen aus dem Bereich der Verwaltung
2 Bebauungsplan „Bereich östlich Herrenstraße“ - Aufstellungsbeschluss
3 Erarbeitung eines Konzepts für das Schauffele-Gelände - Beschlussfassung
4 Verwendung von Haushaltsmitteln des Ortsbeirates
5 Maimarkt 2026
6 Anfragen
7 Anfragen von Einwohnerinnen und Einwohnern aus dem Bereich der örtlichen Verwaltung
Nichtöffentlicher Teil
8 Vermietung und Verpachtung
9 Anfragen und Mitteilungen
Öffentlicher Teil
10 Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse
Helmut Wesper
Ortsvorsteher
Versammlung der Jagdgenossenschaft Schaidt-Vollmersweiler
Am Mittwoch, 11. Februar 2026, um 19 Uhr, findet im Bürgerhaus in Schaidt eine Versammlung der Jagdgenossen des Jagdbezirks Schaidt-Vollmersweiler statt. Hierzu ergeht Einladung an alle Jagdgenossen. Der Jagdgenossenschaft gehören alle Grundstückseigentümer dieses Jagdbezirks an. Eigentümer von Grundstücken, auf denen die Jagd ruht, sind nicht Mitglieder der Jagdgenossenschaft. Jeder Jagdgenosse kann sich durch den Ehegatten, durch eine Verwandte oder einen Verwandten in gerader Linie, durch eine ständig von der oder dem Vertretenen beschäftigte Person, durch einen derselben Jagdgenossenschaft angehörigen volljährigen Jagdgenossen auf Grund schriftlicher Vollmacht vertreten lassen. Mehr als drei Vollmachten darf kein Jagdgenosse in seiner Person vereinigen. Die Vollmacht hat den Namen des Bevollmächtigten, des Vertretenen, die Lage, die Größe und die Flurstücksnummer des Grundstücks zu enthalten.
Tagesordnung
1 Bericht des Jagdvorstehers
2 Entlastung des Jagdvorstandes
3 Beschlussfassung über die Art der Nutzung des Jagdbezirkes ab 1. April 2026
4 Beratung und Beschlussfassung über die Neuverpachtung des Jagdbezirks ab 1. April 2026
5 Verwendung des Reinerlöses aus der Jagdverpachtung
6 Verschiedenes
Jöckle
Jagdvorsteher