Landtagswahl 2026

Hinweise für die Wahl zum 19. Landtag Rheinland-Pfalz am 22. März 2026 und zur Beantragung von Briefwahlunterlagen

Ab Dienstag, 24. Februar 2026, ist das Briefwahlbüro im UG des Rathauses (barrierefreier Zugang über die Mozartstraße) geöffnet. Die Zustellung der Wahlbenachrichtigung erfolgt voraussichtlich ab Mittwoch, 25. Februar 2026.

Öffnungszeiten der Wahllokale
Die Wahllokale sind am Sonntag, 22. März 2026, von 8 bis 18 Uhr geöffnet.
Auf Ihrer Wahlbenachrichtigung finden Sie Ihr Wahllokal und die dazughörige Adresse.

Die Öffnungszeiten des Briefwahlbüros sind ab Dienstag, 24. Februar, wie folgt:
Montag bis Dienstag: 08.30 bis 12.00 Uhr sowie 14.30 bis 16.00 Uhr
Mittwoch: 08.30 bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 08.30 bis 12.00 Uhr sowie 14.30 bis 18.00 Uhr
Freitag: 08.30 bis 12.00 Uhr

Freitag, 20. März 2026: 08.30 bis 15.00 Uhr (durchgängig geöffnet)

Sie haben verschiedene Möglichkeiten, Briefwahlunterlagen zu beantragen:
1. persönlich im Briefwahlbüro (eine telefonische Beantragung ist nicht möglich)
Bei der persönlichen Antragstellung sind folgende Unterlagen mitzubringen: 
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Wahlbenachrichtigung (falls vorhanden)
- ggf. Vollmacht zur Beantragung und Abholung (eine Generalvollmacht ist nicht ausreichend)

Zusätzlich zur Beantragung der Briefwahlunterlagen können Sie auch im Briefwahlbüro der Stadtverwaltung 
direkt wählen, Wahlkabinen und Wahlurnen stehen bereit.

2. Füllen Sie den Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aus (Unterschrift nicht vergessen!). Schicken Sie den Antrag zurück an die Stadtverwaltung oder werfen Sie ihn dort in den Briefkasten.

3. Über den auf der Wahlbenachrichtigung abgedrucken QR-Code.

4. Nutzen Sie das Online-Antragssystem.

5. Schreiben Sie eine E-Mail an . Der Antragsteller muss seinen Familiennamen, Vornamen, Tag der Geburt und die Anschrift seiner Hauptwohnung mit Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort und ggf. eine abweichende Versandanschrift angeben. Hilfreich ist auch die Angabe der Wählerverzeichnisnummer, die Sie auf der Wahlbenachrichtigung finden. Sammelanträge in einer E-Mail sind nicht zulässig. Jeder Stimmberechtigte muss eine eigene E-Mail senden.

Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, die Ihnen in den nächsten Tagen zugehen wird, haben Sie auch die Möglichkeit, eine andere Person zu bevollmächtigen, für Sie Briefwahlunterlagen abzuholen. Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird (die Unterschrift desjenigen, der die Vollmacht ausstellt, darf nicht fehlen). Die bevollmächtigte Person kann nicht mehr als vier Stimmberechtigte vertreten; dies hat sie der Stadtverwaltung vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Die bevollmächtigte Person muss das 16. Lebensjahr vollendet haben und sich auf Verlangen ausweisen. – In den meisten Fällen ist es für Sie jedoch einfacher, den Antrag an die Stadtverwaltung zu schicken und sich die Briefwahlunterlagen zuschicken zu lassen.

Wahlscheine und Briefwahlunterlagen können bis einschließlich Freitag, 20. März, 15 Uhr, beantragt werden - in bestimmten Ausnahmefällen, wie plötzlicher Erkrankung, ist das noch bis zum Wahltag, um 15 Uhr, möglich. Bitte beachten Sie, dass die Online-Beantragung für den Versand der Briefwahlunterlagen lediglich bis Dienstag, 17. März, 12 Uhr möglich ist. Bei Selbstabholung der Briefwahlunterlagen ist eine Online-Beantragung bis Donnerstag, 19. März, 18 Uhr möglich. Danach ist eine Beantragung nur noch persönlich im Briefwahlbüro möglich. Die Briefwahlunterlagen, beziehungsweise der verschlossene Wahlbrief, können kostenfrei an die auf dem Umschlag angegebene Adresse der zuständigen Behörde geschickt oder eingeworfen werden.

Wichtig: Bis spätestens 18 Uhr am Wahlsonntag, 22. März 2026, muss der Wahlbrief bei der Stadtverwaltung eingegangen sein. Bitte beachten Sie, dass die Lieferzeit der Post bis zu vier Tage dauern kann.

Foto: Quelle Landtag

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