Nur noch bis Mittwoch, 31. Dezember, gilt im Landkreis Germersheim aufgrund der aviären Influenza (umgangssprachlich Vogelgrippe) die sogenannte Aufstallungspflicht für Geflügel sowie andere gehaltenen Vögeln empfänglicher Arten (unter anderem Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten, Gänse und Tauben). Das Veterinäramt der Kreisverwaltung Germersheim teilt mit, dass diese Aufstallungspflicht aufgrund der aktuellen Lage zunächst nicht weiter verlängert wird.
Die Ausbreitung der Vogelgrippe hat sich deutlich verlangsamt, die Vogelzüge ins Winterquartier sind weitgehend abgeschlossen, die Lage entspannt sich und es sind keine weiteren Fälle mehr im Landkreis Germersheim aufgetreten, so die Gründe für diese Lockerungen/Aufhebungen.
Dennoch: der Erreger ist immer noch in der Umwelt vorhanden und wird weiterhin in toten heimischen Vögeln, vor allem in Wassergeflügel wie Graureihern, Schwänen oder Kanadagänsen nachgewiesen. Deshalb empfiehlt das Veterinäramt den Kontakt von Haus- und Nutzgeflügel mit Wildvögeln weitestgehend zu verhindern. Dafür sollten Ausläufe beziehungsweise Futterstellen abgedeckt sein. Straßen- und Stallkleidung strikt trennen sowie Hände vor dem Betreten und nach dem Verlassen der Ställe gründlich waschen hilft außerdem, das Risiko eines Eintrags des Virus zu reduzieren. Futter, Einstreu und andere Materialien sollten für Wildvögel unzugänglich gelagert sein. Ein- und Ausgänge zu Ställen sollten so gesichert sein, dass Unbefugte sie nicht betreten können.
Das Veterinäramt bittet die Tierhalterinnen und Tierhalter sowie die Bevölkerung weiterhin verdächtige und totgefundene Vögel (u.a. Wassergeflügel, Hausgeflügel und Greifvögel) zu melden, sodass diese beprobt werden können. Das Veterinäramt der Kreisverwaltung Germersheim ist erreichbar per E-Mail an sowie telefonisch unter 07274/53-410.
Auch sind Geflügelhalterinnen und -halter, die ihrer Pflicht zur Meldung des gehaltenen Geflügels bislang nicht nachgekommen sind, aufgefordert, die Geflügelhaltung unverzüglich beim zuständigen Veterinäramt anzuzeigen.
Weitere Infos dazu gibt es online unter www.kreis-germersheim.de/tierhaltung.
