sperrungen

(Stand: 26. September 2025) Baustellen, Umleitungen und andere Verkehrsbehinderungen oder Verkehrsinformationen.

Kontakt bei Fragen zu den Sperrungen im Stadtgebiet Wörth am Rhein: E-Mail:

ORTSBEZIRK Wörth

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ORTSBEZIRK MaximiliansaU

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ORTSBEZIRK SCHAIDT
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ORTSBEZIRK Büchelberg

Neubaugebiet "Wiesengrund Teil B"
Zwischen dem 6. Oktober und dem 7. November werden im Ortsbezirk Büchelberg Leitungen für das Neubaugebiet „Wiesengrund Teil B“ gelegt. Hierfür müssen verschiedene Sperrungen vorgenommen werden:

Die Quellgasse muss vom 6. bis 31. Oktober vollgesperrt werden. Die Sperrung findet in zwei Bauabschnitten statt. Der erste Bauabschnitt befindet sich vom Neubaugebiet „Wiesengrund Teil B“ bis zur Einmündung in die Jägerstraße. Der zweite Bauabschnitt beginnt nach dem Einmündungsbereich in die Jägerstraße und endet bei der Einmündung in die Dorfbrunnenstraße. Der Einmündungsbereich zur Jägerstraße bleibt bei beiden Bauabschnitten offen, sodass eine Ausfahrt hier möglich ist. Die betroffenen Anwohner wurden durch die durchführende Baufirma bereits informiert.

Zur Lagerung von Baumaterialen wird auf den fünf Parkplätzen vor der Dorfbrunnenstraße 26 im Zeitraum vom 6. Oktober bis 7. November ein Absolutes Haltverbot eingerichtet. Eine entsprechende Beschilderung wird rechtzeitig aufgestellt. Der ausgewiesene Schwerbehindertenparkplatz ist von der Sperrung nicht betroffen und bleibt zur Verfügung stehend. Wir bitten in diesem Zusammenhang darum, diesen Parkplatz nur zu beanspruchen wenn Sie im Besitz eines gültigen Schwerbehindertenparkausweises sind.

Zwischen dem 20. und 31. Oktober wird die Dorfbrunnenstraße im Einmündungsbereich Heilbrunnenstraße / Turmstraße ebenfalls jeweils wechselseitig halbseitig gesperrt.

Auf einem Teilbereich des Parkplatzes bei der Mehrzweckhalle muss Aushubmaterial gelagert werden. Daher wird vom 6. Oktober bis 7. November auch hier ein Absolutes Haltverbot eingerichtet. Das Haltverbot erstreckt sich über ca. 20 Meter und befindet sich im hinteren Teil des Parkplatzes. Auch hier wird eine entsprechende Beschilderung durch die ausführende Baufirma rechtzeitig aufgestellt

Bei Fragen zu den Sperrungen und Verkehrsinfos steht die Straßenverkehrsbehörde (E-Mail: ) gerne zur Verfügung.

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