Ortsbeirat Büchelberg
Am Mittwoch, 26. März 2025, findet um 19 Uhr im Sitzungssaal des Bürgerhauses Büchelberg, Dorfbrunnenstraße 28, 76744 Wörth am Rhein, eine öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ortsbeirates Büchelberg statt.
Tagesordnung
Öffentlicher Teil
1 Vergabe von fünf Baugrundstücken im Baugebiet „Im Wiesengrund Teil B“ in Büchelberg - Kaufpreisermittlung und Vergabebedingungen
2 Änderung und Ergänzung der Benutzungsordnung „Besonderer Teil Büchelberg"
3 Antrag CDU-Fraktion; Anschaffung von Plakatwänden für den Ortsbezirk Büchelberg
4 Antrag CDU-Fraktion; Größe Urnengräber Friedhof Büchelberg
5 Anfragen und Mitteilungen
6 Fragen von Einwohnerinnen und Einwohnern aus dem Bereich der örtlichen Verwaltung
Nichtöffentlicher Teil
7 Vermietung und Verpachtung
Öffentlicher Teil
8 Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse
Stefanie Gerstner
Ortsvorsteherin
Jagdgenossenschaft Wörth am Rhein
Am Donnerstag, 27. März 2025, 18.30 Uhr, findet im Besprechungszimmer 213 im Rathaus Wörth am Rhein eine Versammlung der Jagdgenossen des Jagdbezirks Wörth am Rhein statt. Hierzu ergeht Einladung an alle Jagdgenossen. Der Jagdgenossenschaft gehören alle Grundstückseigentümer dieses Jagdbezirks an. Eigentümer von Grundstücken, auf denen die Jagd ruht, sind nicht Mitglieder der Jagdgenossenschaft. Jeder Jagdgenosse kann sich durch den Ehegatten, durch eine Verwandte oder einen Verwandten in gerader Linie, durch eine ständig von der oder dem Vertretenen beschäftigte Person, durch einen derselben Jagdgenossenschaft angehörigen volljährigen Jagdgenossen auf Grund schriftlicher Vollmacht vertreten lassen. Mehr als drei Vollmachten darf kein Jagdgenosse in seiner Person vereinigen. Die Vollmacht hat den Namen des Bevollmächtigten, des Vertretenen, die Lage, die Größe und die Flurstücksnummer des Grundstücks zu enthalten.
Tagesordnung
1 Bericht des Jagdvorstehers
2 Entlastung des Vorstands
3 Beratung und Beschlussfassung über die Änderung der Verpachtung des Jagdbezirks ab 1. April 2025 - Ausscheiden eines Mitpächters und Eintritt eines Mitpächters
4 Verwendung des Reinerlöses
5 Verschiedenes
Bähr
Jagdvorsteher
Jagdgenossenschaft Maximiliansau
Am Freitag, 28. März 2025, um 18.30 Uhr, findet im Bürgerhaus in Maximiliansau eine Versammlung der Jagdgenossen des Jagdbezirks Maximiliansau statt. Hierzu ergeht Einladung an alle Jagdgenossen. Der Jagdgenossenschaft gehören alle Grundstückseigentümer dieses Jagdbezirks an. Eigentümer von Grundstücken, auf denen die Jagd ruht, sind nicht Mitglieder der Jagdgenossenschaft. Jeder Jagdgenosse kann sich durch den Ehegatten, durch eine Verwandte oder einen Verwandten in gerader Linie, durch eine ständig von der oder dem Vertretenen beschäftigte Person, durch einen derselben Jagdgenossenschaft angehörigen volljährigen Jagdgenossen auf Grund schriftlicher Vollmacht vertreten lassen. Mehr als drei Vollmachten darf kein Jagdgenosse in seiner Person vereinigen. Die Vollmacht hat den Namen des Bevollmächtigten, des Vertretenen, die Lage, die Größe und die Flurstücksnummer des Grundstücks zu enthalten.
Tagesordnung
1 Bericht des Jagdvorstehers
2 Entlastung des Jagdvorstandes
3 Neuwahl des Jagdvorstandes
a) Jagdvorsteher
b) zwei Beisitzer
c) zwei stellvertretende Beisitzer
4 Verwendung des Reinerlöses
5 Verschiedenes
Wolfgang Bentz
Jagdvorsteher