Im September stehen die jährlichen
Unterhaltungsarbeiten an den Bächen und Gräben in Schaidt an.
Um den Durchfluss gewährleisten zu können, müssen im sensiblen Innenortsbereich die Ufer intensiver bearbeitet werden, um vor allem für den Starkregen- und Hochwasserfall vorzusorgen. Die dafür beauftragte Firma wird zunächst abschnittsweise die Ufer mähen, bevor dann in einem zweiten Schritt ab dem 19. September 2024 zusätzlich Gehölze und Pflanzungen entfernt werden.
Jeder Anwohner mit einer Grundstücksgrenze zum Vorderbach wird daher aufgefordert, die auf städtischem Gelände am Ufer gesetzten Pflanzen und Einbauten zum genannten Stichtag, den 19. September 2024, zu entfernen.
Wir machen darauf aufmerksam, dass unter anderem für die Uferbereiche eines Gewässers folgende von der GFG (Gemeinnützige Fortbildungsgesellschaft für Wasserwirtschaft und Landschaftsentwicklung) grafisch dargestellte Regeln gelten:
Was an einem Fließgewässer wie dem Vorderbach abgelagert und oder gebaut werden darf, ist klar geregelt. Jegliche Ablagerungen von z. B. Kompost, Müll, Brennholz und allen weiteren Gegenständen ist in einem Abstand von 10 m zum Gewässer (3. Ordnung) verboten. Dies dient dem Gewässerschutz, sodass nichts ins Gewässer gelangt, was dort nicht hingehört und außerdem dem Hochwasserschutz, denn alles, was am Gewässer liegt, kann prinzipiell den Abfluss verhindern und so zu Anstau führen.
Unser Appell: Überprüfen Sie selbst, ob Sie handeln müssen und ggf. Ablagerungen an Ihrem Grundstück zu entfernen sind.
(Foto: Pixabay)