Am Sonntag, 14. März 2021, findet in Rheinland-Pfalz
die Wahl zum Landtag statt, im Ortsbezirk Wörth am Rhein ist zudem noch eine
Ortsvorsteherwahl.
Die Stadtverwaltung empfiehlt jedem dringend, sein Wahlrecht per Briefwahl auszuüben. Die Stadt unternimmt selbstverständlich große Anstrengungen, um die Infektionsgefahr im Wahllokal zu minimieren; unter anderem wurden die meisten der gewohnten Wahllokale durch größere Räume, in erster Linie Hallen, ersetzt. Dennoch bleibt natürlich immer ein Restrisiko. Des weiteren sorgen die aufwendigen Hygienemaßnahmen wie Abstand halten, Begrenzung der Personenzahl im Wahllokal, Desinfektion etc. dafür, dass der Wahlvorgang deutlich länger dauert als gewohnt und somit mit Wartezeiten zu rechnen ist.
Tun Sie also sich und den ehrenamtlichen Helfern im Wahllokal etwas Gutes und wählen Sie per Briefwahl!
Sie haben verschiedene Möglichkeiten, Briefwahlunterlagen zu beantragen:
1. Füllen Sie den Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aus (Unterschrift nicht vergessen!). Schicken Sie den Antrag zurück an die Stadtverwaltung oder werfen Sie ihn dort in den Briefkasten.
2. Nutzen Sie das Online-Antragssystem.
3. Schreiben Sie eine E-Mail an . Der Antragsteller muss seinen Familiennamen, Vornamen, Tag der Geburt und die Anschrift seiner Hauptwohnung mit Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort angeben. Hilfreich ist auch die Angabe der Wählerverzeichnisnummer, die Sie auf der Wahlbenachrichtigung finden. Sammelanträge in einer E-Mail sind nicht zulässig. Jeder Stimmberechtigte muss eine eigene E-Mail senden.
4. Der Antrag ist wie bei den vergangenen Wahlen auch mündlich (jedoch nicht fernmündlich) im Briefwahlbüro der Stadtverwaltung möglich (Kontakt: 07271-131-405). Bedenken Sie jedoch, dass dann der Infektionsschutzvorteil der Briefwahl gegenüber der Urnenwahl wegfällt. Ebenso müssen Sie am Briefwahlbüro mit Wartezeiten rechnen, da es wegen der Hygienevorschriften Zugangsbeschränkungen und längere Bearbeitungszeiten gibt.
Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, die Ihnen in den nächsten Tagen zugehen wird, haben Sie auch die Möglichkeit, eine andere Person zu bevollmächtigen, für Sie Briefwahlunterlagen abzuholen. Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird (die Unterschrift desjenigen, der die Vollmacht ausstellt, darf nicht fehlen). Die bevollmächtigte Person kann nicht mehr als vier Stimmberechtigte vertreten; dies hat sie der Stadtverwaltung vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Die bevollmächtigte Person muss das 16. Lebensjahr vollendet haben und sich auf Verlangen ausweisen. – In den meisten Fällen ist es für Sie jedoch einfacher, den Antrag an die Stadtverwaltung zu schicken und sich die Briefwahlunterlagen zuschicken zu lassen.