Über das Recht auf Einsicht in das
Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Landtagswahl und
die Wahl der Ortsvorsteherin/des Ortsvorstehers des Ortsbezirks Wörth am Rhein
am Sonntag, 14. März 2021, sowie der etwaigen Stichwahl der
Ortsvorsteherin/des Ortsvorstehers des Ortsbezirks Wörth am Rhein am 28. März
2021 kann nachfolgend die Bekanntmachung eingesehen werden.
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