Volkshochschule

Alles was man wissen muss, sollte oder kann. Ob Sprache, Hobbies, Gesundheit oder gesunder Wissensdurst - hier finden Sie sicher auch für sich das richtige Angebot.

Volkshochschule Wörth am Rhein

in der Kreisvolkshochschule Germersheim

Aktuelles

VHS-Logo
Für das neue Semester Frühjahr und Sommer 2012 der Volkshochschule Wörth liegen die neuen Programme im Rathaus in Wörth sowie im Bürgerhaus in Maximiliansau und in den Bürgerbüros Schaidt und Büchelberg zur Abholung bereit.

Anmeldebeginn zu den neuen Kursen ist Donnerstag, 5. Januar.


Ihre Ansprechpartnerin

Ihre Ansprechpartnerin

Stadtverwaltung Wörth
Ulrike Gottschang, Zimmer 203a
Telefon 07271-131-225,
Fax 07271-131-9-225
E-Mail: vhs@woerth.de

Öffnungszeiten der Volkshochschule

Montag - Donnerstag 8.30 - 12 Uhr
und Donnerstag 14.30 - 18 Uhr

Aktuelles Kursprogramm "interaktiv"

    Allgemeine Geschäftsbedingungen

    Anmeldung

    Die Anmeldungung zu den Kursen der Volkshochschule kann auf folgenden Wegen erfolgen:


    Eine Bestätigung der Anmeldung erfolgt weder schriftlich noch mündlich. Die Rechnung kann möglicherweise auch erst nach Kursbeginn/Vortrag zugesendet werden. Die Teilnehmer erhalten eine Benachrichtigung nur dann, wenn die Veranstaltung belegt ist, ausfällt oder verlegt wird.

    Haben Sie zu Kursbeginn keine anderslautende Information von uns erhalten, erscheinen Sie bitte zur im Kursprogramm ausgeschriebenen Zeit am Veranstaltungsort.


    Gehen mehr Anmeldungen ein als Kursplätze vorhanden sind, so entscheidet das Los.

    Abmeldung

    Ein Rücktritt oder eine Abmeldung muss spätestens drei Tage vor dem 1. Veranstaltungstag schriftlich oder persönlich bei der Geschäftsstelle der VHS erfolgen. Eine Abmeldung über den/die Kursleiter/in ist nicht möglich. Bei einem Rücktritt nach Kursbeginn ist die volle Gebühr zu entrichten. Bei Kursen, die trotz zu geringer Teilnehmerzahl stattfinden, ist kein Rücktritt möglich.

    Hausordnung

    Für die Benutzung der Räume, in denen die Kurse stattfinden, gilt die im jeweiligen Gebäude gültige Hausordnung. Die VHS bittet, die benutzten Räume sauber und ordentlich zu hinterlassen und die Einrichtungsgegenstände pfleglich zu behandeln. Es besteht Rauchverbot. Der Genuss von alkoholischen Getränke ist nicht gestattet.
    Die Volkshochschulen in der Kreisvolkshochschule Germersheim sind gemäß rheinland-pfälzischen Weiterbildungsgesetz staatlich anerkannt.

    Um Pünktlichkeit bei Kursen in der Regionalen Schule Wörth wird gebeten. Aus Sicherheitsgründen sind die Kursleiter verpflichtet, die Gebäude während des Unterrichts abzuschließen. Sollte es zu irgendwelchen Problemen kommen so teilen Sie dies bitte unverzüglich der Geschäftsstelle der VHS Wörth mit.

    Gebühren

    Die Kursgebühren entnehmen Sie bitte dem Kursangebot. Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung bitten wir Sie vorzugsweise der VHS eine Einzugsermächtigung zu erteilen. Selbstverständlich wird die Kursgebühr nur abgebucht, wenn der Kurs auch tatsächlich zustande kommt.

    Zur Teilnahme an Kursen ist nur berechtigt, wer sich bei der Stadtverwaltung angemeldet hat. Die Mindestteilnehmerzahl eines Lehrgangs beträgt acht Teilnehmer. Die VHS kann Kurse wegen zu geringer Beteiligung absagen oder auf Wunsch der Interessenten mit einer geringeren Teilnehmerzahl gegen Gebührenaufschlag bzw. einer geringeren Stundenzahl durchführen. Gebühren werden nur zurückerstattet, wenn eine Veranstaltung wegen zu geringer Beteiligung nicht zustande kommt und die Gebühr bereits bezahlt wurde. Ein weitergehender Anspruch besteht nicht. 

    Teilnahmebescheinigungen

    Nach Abschluss eines Kurses werden auf Wunsch und bei regelmäßigem Besuch, mind. 80 %, Teilnahmebescheinigungen ausgestellt. Diese müssen vor Kursablauf bei der VHS Geschäftsstelle angefordert und dort (oder am Ende des Kurses bei der/dem Kursleiter/in) abgeholt werden. Eine postalische Zustellung erfolgt nicht.

    Rücktritt durch die Volkshochschule

    Die Volkshochschule kann wegen mangelnder Beteiligung, Ausfall eines Dozenten oder aus anderen Gründen eine Veranstaltung absagen und damit vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall werden geleistete Zahlungen erstattet. Weitergehende Ansprüche gegen die VHS Wörth sind ausgeschlossen.

    Rücktritt durch den Teilnehmenden

    Die Teilnehmer können von einer Veranstaltung zurücktreten, wenn besondere Gründe vorliegen. Der Rücktritt muss mindestens 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich oder persönlich bei der Geschäftsstelle der VHS erfolgen. Bei späterem Rücktritt ist eine Gebührenerstattung nicht möglich. Bitte buchen Sie nicht einfach Ihre Gebühr zurück sondern setzen sich mit uns in Verbindung. Etwaige Kosten der Rückbuchung müssten wir Ihnen belasten. Ein Rücktritt bei Kursen mit beschränkter Teilnehmerzahl oder bei Kursen, die trotz zu geringer Teilnehmerzahl stattfinden, ist grundsätzlich nicht möglich.

    Organisatorische Änderungen & Haftung

    Die Volkshochschule behält sich aus organisatorischen und technischen Gründen notwendige Änderungen der Kurstermine, des Veranstaltungsortes oder bei den Kursleitern vor. Für Unfälle während der Veranstaltung und auf dem Weg zur oder von der Lehrstätte sowie für Diebstahl und den Verlust oder die Beschädigung von Gegenständen aller Art übernimmt die Volkshochschule auch bei Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche keine Haftung. Es ist unbedingt den Anweisungen der Kursleiterin / des Kursleiters oder des Hausmeisters Folge zu leisten. Für Irrtümer und Druckfehler kann keine Haftung übernommen werden.

     

     

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