Informationen zu diesem Auskunftsdienst
Rechtsgrundlage
Die Rechtsgrundlage für die elektronische Gewerbeauskunft findet sich in § 14 der Gewerbeordnung (GewO). Danach können die Grunddaten Name, Anschrift und Tätigkeit eines Unternehmens öffentlich zugänglich gemacht werden. Für weitergehende Daten gelten die einschränkenden Regelungen des § 14 Abs. 5,6,7,10 und 11 GewO.
Umfang des Gewerberegisters
Sie finden über die elektronische Gewerbeauskunft alle aktuell beim Gewerbeamt der Stadt Wörth am Rhein gemeldeten Unternehmen. Nur registrierte Benutzer haben auch Zugriff auf bereits abgemeldete Betriebe. Nicht gespeichert sind die Daten von Angehörigen der so genannten freien Berufe, z.B. Architekten, Rechtsanwälte und Ärzte.
Aktualität der elektronischen Gewerbeauskunft
Alle angebotenen Daten sind jeweils tagesaktuell. Selbstverständlich können nur die Gewerbedaten bereitgestellt werden, die auch von den Unternehmen gemeldet werden. Sofern einzelne Betriebe keine entsprechende Gewerbeanzeige erstatten, können deren Daten auch nicht in der elektronischen Gewerbeauskunft enthalten sein.
Auskunftsperre
Jedes Unternehmen kann beantragen, dass die Unternehmensdaten nicht im Wege einer Gewerbeauskunft weitergegeben werden. Diese Auskunftsperre ist beim Gewerbeamt der Stadt Wörth am Rhein schriftlich und ausreichend begründet zu beantragen.